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Du suchst eine Wohnung? Hier findest du hilfreiche Informationen zur Wohnungssuche sowie Antworten zu Kosten, Förderungen und Anlauf- und Beratungsstellen.

Wohnungssuche

Mundpropaganda Erzähle vielen FreundInnen, Verwandten, Bekannten und ArbeitskollegInnen, dass du eine Wohnung suchst. Bitte sie, in ihrem Bekanntenkreis herumzufragen und sich bei dir zu melden, wenn irgendwo etwas frei ist. Manchmal hörst du, dass jemand für längere Zeit ins Ausland geht, ein Haus baut oder eine größere Wohnung sucht - oder dass ein Paar zusammenzieht, das bisher in zwei Wohnungen gelebt hat. Dann frag gleich nach, was mit der jetzigen Wohnung geschehen wird. Vielleicht hast du Chancen, diese Wohnung zu übernehmen. Viele Angebote werden gar nicht erst veröffentlicht und VermieterInnen verlassen sich auf Empfehlungen. Wohnungsanzeigen in Tageszeitungen Lies die Wohnungsinserate in Tageszeitungen (VN, Neue, Wann & Wo) und in Gemeindeblättern so früh wie möglich durch – denn bei der Wohnungssuche gilt meistens: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“ Melde dich gleich bei dem/der WohnungsanbieterIn. Wenn du vertröstet wirst, weil es viele InteressentInnen gibt, frag nach, wie deine Chancen stehen. Gib für Rückrufe eine Telefonnummer an, unter der du gut erreichbar bist. [ahanote heading="Tipp"]Gib selbst Kleinanzeigen in Tageszeitungen und Gemeindeblättern auf. Solche Anzeigen sind nicht teuer. Sie sollten Angaben zu deiner Person enthalten und auch die Höhe der Miete, die du  bereit bist zu zahlen. Gib auch hier eine Telefonnummer an, unter der man dich gut erreichen kann.[/ahanote] "Schwarzes Brett“ In Schulen, Supermärkten, Gemeindeämtern und Unis gibt es meist „Schwarze Bretter“(= Pinnwände mit Anzeigen aller Art). Hänge auch dort einen Zettel mit deinen Wünschen auf. Dieser sollte die gleichen Angaben enthalten wie das Zeitungsinserat. Vergiss nicht, dass eine gute und originelle Gestaltung besser wirkt als ein „Schmierzettel“. Schreibe deine Telefonnummer oder Mailadresse auf Abreißzettel, damit Interessierte diese mitnehmen können. [ahanote heading="Achtung"]„Schwarze Schafe“ gibt es auch auf dem Wohnungsmarkt und es können unseriöse Angebote dabei sein. Sei deshalb vorsichtig und nimm zur ersten Wohnungsbesichtung am besten eineN FreundIn oder deine Eltern mit.[/ahanote] Online Wohnungsbörsen Auch im Internet kannst du Angebote finden oder eine Anzeige aufgeben: [ahacontentlinks group="true"] [ahacontentlink title="Laendleimmo" link="http://www.laendleimmo.at"][/ahacontentlink] [ahacontentlink title="Ländleanzeiger" link="http://www.laendleanzeiger.at/vermietungen/vermietung-wohnungen/"][/ahacontentlink] [ahacontentlink title="Wohnnet" link="http://www.wohnnet.at/"][/ahacontentlink] [ahacontentlink title="Immo-Agent" link="http://www.immo-agent.at/"][/ahacontentlink] [ahacontentlink title="Immodirekt" link="http://www.immodirekt.at"][/ahacontentlink] [ahacontentlink title="Immosuchmaschine" link="http://www.immosuchmaschine.at/Vorarlberg"][/ahacontentlink] [ahacontentlink title="Flohmarkt" link="http://www.flohmarkt.at/suche/mietwohnung/vorarlberg"][/ahacontentlink] [ahacontentlink title="Bazar" link="http://www.bazar.at/vorarlberg-anzeigen,dir,1,fc,8,loc,8,tp,0"][/ahacontentlink] [ahacontentlink title="Jobwohnen" link="http://www.jobwohnen.at/"][/ahacontentlink] [/ahacontentlinks] Studenten- und Gästehäuser in Vorarlberg: [ahacontentlinks group="true"] [ahacontentlink title="FH-Wohnungsbörse" link="http://www.fhv.at/studium/service-und-ressourcen/unterbringung-unterkunft/"][/ahacontentlink] [ahacontentlink title="Int. Studierendenwohnheim " link="http://www.fundamenta.cc/"][/ahacontentlink] [ahacontentlink title="Kolpinghaus Dornbirn" link="http://www.fhv.at/studium/service-und-ressourcen/unterbringung-unterkunft/"][/ahacontentlink] [/ahacontentlinks] ImmobilienmaklerIn Die Vermittlung über eineN ImmobilienmaklerIn kostet zwar meistens zwischen zwei und drei Monatsmieten (Provision), kann aber auch Zeit und Arbeit sparen. Informiere dich bei mehreren MaklerInnen über ihre Leistungen und die anfallenden Kosten, bevor du einen Vermittlungsvertrag abschließt. Unterschreibe nichts, was du nicht genau durchgelesen und verstanden hast! ImmobilienmaklerInnen-Adressen findest du hier. [ahanote]Rechtliche Infos zu ImmobilienmaklerInnen bekommst du bei der Arbeiterkammer Feldkirch, Widnau 2-4, Tel 050258-3000.[/ahanote]

Kosten

Bevor du dich auf die Suche nach deinen eigenen vier Wänden machst, solltest du abklären, ob du es dir leisten kannst. Welche Kosten kommen auf dich zu: Einmalige Kosten: Kaution: Viele VermieterInnen verlangen eine Kaution (meistens drei Monatsmieten), um eventuelle Schäden abzudecken. Du bekommst die Kaution beim Auszug wieder zurück, außer du hast Schäden in der Wohnung verursacht. [ahanote heading="Tipp"]Wenn du in die Wohnung einziehst, dokumentiere den Zustand der Wohnung durch Fotos oder ein Übergabeprotokoll, das von beiden Seiten unterschrieben wird – so sollte es beim Auszug keine Schwierigkeiten mit der Kaution geben. Bei Problemen kann die Mietervereinigung helfen.[/ahanote] Ablöse: Häufig wird von dem/der VermieterIn eine Ablöse für zurückgelassene Möbel oder andere Investitionen verlangt. Die Höhe richtet sich nach dem aktuellen Wert der Möbel. Wenn du unsicher bist, kann dir auch hierbei die Mietervereinigung weiterhelfen. [ahanote heading="Tipp"]Lass dir eine Bestätigung für die bezahlte Ablöse geben.[/ahanote] Gebühr: Schriftliche Mietverträge sind gebührenpflichtig. Meistens ist es so, dass du als MieterIn eine einmalige Gebühr an den/die VermieterIn zahlst, und dieseR die Gebühr ans Finanzamt weiterleitet. Provision: Wenn du deine Wohnung durch eineN ImmobilienmaklerIn gefunden hast, verlangt dieseR Provision. Genaue Infos zur Höhe der Provision bekommst du beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. Umzugskosten: Bedenke die Kosten für z. B. Umzugskartons, Klebeband, Müllsäcke, Benzingeld, Kosten für Nachsendeaufträge …   Regelmäßige Kosten: Miete: im Mietvertrag festgelegt Betriebskosten: alle vorgeschriebenen Kosten, um den „Betrieb“ einer Wohnung aufrecht zu erhalten (z. B. Wasser, Müllabfuhr, Beleuchtung …) Nebenkosten: Kosten für Strom und Gas Haushaltsversicherung: zahlt sich auf jeden Fall aus! Manchmal reißt der Wasserschlauch der Waschmaschine oder bei einem Fest geht etwas zu Bruch. Zudem verlangt einE VermieterIn sehr oft eine Haushaltsversicherung von dir, als Teil des Mietvertrages. Kreditraten: monatliche Raten für die Rückzahlung, falls du für die Wohnungsfinanzierung einen Kredit aufgenommen hast. weitere Kosten: hängen von deinem persönlichen Lebensstil ab. Setz dich am besten einmal hin und schreibe eine Liste mit Dingen, die monatlich anfallen werden (Internetanschluss, Rundfunkgebühren (GIS), Handygebühren, öffentliche Verkehrsmittel, Ausgehen u. a.). [ahanote heading="Tipp"]Der Haushaltsbudgetrechner der Arbeiterkammer dient dir als Orientierung. [/ahanote]

Umzug

Beim Umzug in dein neues Zuhause musst du neben den Umzugskosten auch wichtige weitere Punkte vor und nach deinem Umzug beachten. [ahanote heading="Tipp"]Diese Checklisten helfen dir, den Überblick zu bewahren![/ahanote]

Förderungen

Wohnbeihilfe: Land Vorarlberg Die Wohnbeihilfe gilt als Unterstützung für deinen finanziellen Wohnungsaufwand (Miete, Kreditrückzahlungen). Es gibt zudem auch eine Wohnbeihilfe für Studierende. Sie wird von jedem Bundesland in Österreich gezahlt, allerdings sind die Anspruchsgrundlagen teilweise sehr unterschiedlich. In Frage kommen Personen mit geringem Einkommen. Kontaktiere das zuständige Bundesland, in dem du studierst. Kontakt: Beantragen kannst du die Wohnbeihilfe beim Wohnsitz­gemeinde­amt oder bei der Abteilung Wohnbauförderung im Amt der Vorarlberger Landesregierung.   Gemeinnützige Wohnungen Gemeinnützige (oder Genossenschafts-) Wohnungen gibt es sowohl als Miet-, als auch als Mietkaufwohnungen. Durch die Förderungen der öffentlichen Hand sind die Wohnkosten für solche Wohnungen vielfach günstiger als Wohnungen von privater Seite. Als Genossenschaftswohnungen werden sie von gemeinnützigen Bauträgern errichtet. In Vorarlberg sind gemeinnützige Bauträger die Vogewosi, die Alpenländische Heimstätte oder die Wohnbauselbsthilfe. Die Vergabe von gemeinnützigen Wohnungen läuft ausschließlich über das Stadt- oder Gemeindeamt in deiner Nähe. Dort bekommst du genaue Informationen über die Voraussetzungen, die du mitbringen musst, damit du so eine Wohnung bekommst. Es kommt vor allem darauf an, wie viel man verdient und was für einen Bezug man zur Gemeinde hat (im Normalfall Wohnsitzgemeinde oder Gemeinde, in der sich ein Arbeitsplatz befindet). Falls du die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllst, wirst du in die Liste der Wohnungssuchenden aufgenommen. Allerdings sind diese Wartelisten in den meisten Städten und Gemeinden sehr lang und man muss Geduld haben. Kontakt: Stadt- oder Gemeindeamt in deiner Nähe (Wohn- oder Arbeitsort)   Start- und Notwohnungen In manchen Städten und Gemeinden wird man in schwierigen Situationen bei der Wohnungsfindung unterstützt. Teilweise gibt es für Jugendliche und Familien speziell geförderte Wohnungen, für die man sich bewerben kann (z. B. Jugend-Start- oder Notwohnungen). Kontakt: Stadt- oder Gemeindeamt in deinem Wohnort   Wohnzuschuss für Lehrlinge Den Wohnzuschuss können Lehrlinge beantragen,
  • die ihre Lehre in Vorarlberg absolvieren und
  • die aufgrund des Lehrverhältnisses bzw. des Berufsschulbesuches auf ein Privatquartier oder einen Heimplatz angewiesen sind, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.
Gefördert werden bis zu 50% der Unterkunftskosten, maximal € 2.200,- jährlich. Kontakt: Infos bei der Arbeiterkammer Vorarlberg   Wohhnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener Wenn du als Grundwehr- oder Zivildiener zum Zeitpunkt der Genehmigung deines Einberufungsbefehles (Grundwehrdiener) bzw. Zuweisungsbescheides (Zivildiener) in einer eigenen Wohnung (Miete oder Eigentum) gegen Entgelt wohnst, kannst du um Wohnkostenbeihilfe ansuchen. Somit ist es dir weiterhin möglich, deine Wohnkosten zu bezahlen. Kontakt: Genauere Infos zum Antrag und zu den Voraussetzungen erhältst du bei der Zivildienstserviceagentur oder beim Heerespersonalamt.   Heizkostenzuschuss Für Personen mit niedrigem Einkommen. Die Abwicklung und Ausbezahlung des Zuschusses erfolgt über die Wohnsitzgemeinde. Kontakt: Stadt- oder Gemeindeamt in deinem Wohnort

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe wird beim Wohnsitzfinanzamt beantragt. Der Anspruch besteht für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wer hat ab 18 noch Anspruch auf Familienbeihilfe? Für bereits 18-jährige besteht nur dann Anspruch auf die Familienbeihilfe, wenn sie für einen Beruf (Lehre, Schule, Studium, Fachhochschule etc.) aus- oder fortgebildet werden. Hast du das 18. Lebensjahr vollendet und gehst keiner Berufsausbildung nach, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe - auch dann nicht, wenn du beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos vorgemerkt bist. Bezugsdauer Die maximale Bezugsdauer für die Familienbeihilfe endet mit dem vollendeten 24. Lebensjahr. Du kannst die Familienbeihilfe bis 25 beziehen, wenn du Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst, ein freiwilliges soziales Jahr im Inland (für welches keine Familienbeihilfe bezogen wurde) oder ein Studium mit Mindeststudiendauer von 10 Semestern ausführst. Das Studium musst du allerdings spätestens in dem Jahr begonnen haben, in dem du dein 19. Lebensjahr vollendet hast. Das generelle Vorliegen einer Berufsausbildung bewirkt keine Verlängerung der Altershöchstgrenze auf 25 Jahre. Beantragung Beantragt werden kann die Familienbeihilfe auch für volljährige Kinder grundsätzlich nur durch die Eltern, da diese vorrangig anspruchsberechtigt sind. Einen eigenen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Kinder nur dann, wenn keine Haushaltsgemeinschaft mehr zu den Eltern besteht und die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachweislich nicht nachkommen. Mit dem Einverständnis der Eltern besteht die Möglichkeit, dass für volljährige Kinder die Familienbeihilfe auf ein eigenes Konto überwiesen wird, auch wenn diese Kinder weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören. Dazu wird das Formular Beih20 verwendet. [ahanote]Bei Fragen zur Familienbeihilfe wende dich an das Infocenter des Finanzamtes: 050-233233[/ahanote]

Du bist unter 18 und willst ausziehen…

Ein Auszug von zu Hause ist, wenn du jünger als 18 Jahre alt bist, generell von der Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten/Eltern abhängig. Schließlich üben diese bis zu deiner Volljährigkeit die Obsorge (das Sorgerecht) aus und übernehmen damit auch deine Erziehung. Willst du von zu Hause ausziehen und bist unter 18 Jahre alt, dann musst du neben den Vorschriften zur Obsorge auch beachten, dass du nur „beschränkt geschäftsfähig“ bist. Das heißt, du darfst mit dem Geld, das dir zur freien Verfügung steht (z. B. Lehrlingsentschädigung, Taschengeld, Ferienjob) finanzielle Verpflichtungen übernehmen, wenn du dadurch deine Existenz nicht gefährdest. Einen Mietvertrag kannst du nur dann abschließen, wenn dir neben der Bezahlung der Miete auch noch genug Geld für die Ausgaben des täglichen Lebens (z. B. Nahrung, Kleidung, Schulsachen) übrig bleibt. Zudem musst du eine selbstständige Lebensführung bewältigen können. Das heißt eigene Verantwortung zu übernehmen, zum Beispiel pünktlich in die Schule/zur Arbeit zu kommen, den Haushalt ordentlich zu führen, alltägliche Verbindlichkeiten zu erfüllen … [ahanote heading="Achtung"]Viele VermieterInnen schließen prinzipiell keine Mietverträge mit unter 18-jährigen ab.[/ahanote] [ahanote heading="Tipp"]Vor Unterzeichnung solltest du den Vertrag genau prüfen lassen (z. B. bei der Arbeiterkammer).[/ahanote]   Deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind mit deinem Auszug einverstanden Keine Schwierigkeiten sind zu erwarten, wenn deine Eltern dem Auszug zustimmen und du es auch bewältigen kannst, alleine zu leben. Sie sind für deinen Unterhalt verantwortlich, auch wenn du nicht mehr gemeinsam mit ihnen wohnst. Während sie den Unterhalt bisher in Form von Wohnen, Essen, Kleidung usw. geleistet haben, hast du nach deinem Auszug das Recht auf einen finanziellen Beitrag. Die Unterhaltspflicht deiner Eltern endet übrigens nicht, wenn du volljährig bist, sondern erst dann, wenn du deine Ausbildung abgeschlossen hast und für dich selbst sorgen kannst. Wenn du über 18 Jahre bist, musst du den Unterhalt bei dem Bezirksgericht einklagen, in dessen Sprengel du deinen Wohnsitz hast. Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst und deine Eltern nicht die überwiegenden Kosten für dich tragen (z. B. dich nicht finanziell unterstützen, keinen Unterhalt bezahlen), kannst du die Familienbeihilfe ab deinem 16. Lebensjahr selbstständig beim Finanzamt beantragen. Informationen zur Familienbeihilfe erhältst du beim Finanzamt. Zahlen deine Eltern keinen Unterhalt, dann kann dir, wenn du unter 18 Jahren alt bist, die Kinder- und Jugendhilfe bei der Durchsetzung helfen. (Adresse siehe weiter unten) [ahanote]Mehr Infos bekommst du bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Hier klärt man dich über deine Rechte auf und hilft dir bei Problemen mit deinen Eltern – kostenlos, vertraulich und anonym.[/ahanote]   Deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind nicht mit deinem Auszug einverstanden Falls du zu Hause eine sehr schwierige Situation hast und es einen wichtigen Grund gibt, von zu Hause auszuziehen, kannst du dies auch gegen den Willen deiner Erziehungsberechtigten durchsetzen. Hier geht es um Situationen, in denen deine Entwicklung und deine Gesundheit bedroht sind, zum Beispiel durch körperliche oder psychische Gewalt oder wenn du vernachlässigt wirst. Kein wichtiger Grund wäre, dass dir die Vorschriften und Regeln deiner Eltern nicht passen, dass du ständig mit ihnen streitest und du endlich deine eigenen vier Wände haben willst. Falls ein wichtiger Grund für deinen Auszug besteht, muss auch das Familiengericht seine Zustimmung zum Auszug geben. Deine Eltern sind verpflichtet, für dich Unterhalt zu zahlen, wenn du nicht mit ihnen zusammen lebst. Hol dir in derartigen Situationen Unterstützung bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft und der Bezirkshauptmannschaft, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe: Bludenz, Tel 05552-6136-51514 Bregenz, Tel 05574-4951-52516 Dornbirn, Tel 05572-308-53513 Feldkirch, Tel 05522-3591-54518 [ahanote heading="Tipp"]Die Bezirksgerichte erteilen jeden Dienstag von 8-12 Uhr kostenlose Rechtsauskünfte.[/ahanote]

Notunterkünfte

Notschlafstellen sind Zufluchtsorte in Krisen. Du brauchst ganz dringend einen Schlafplatz bzw. eine kurzfristige Unterkunftsmöglichkeit? Dann melde dich hier: Notschlafstelle der Caritas Tel 05522-200-1200 notschlafstelle@caritas.at Mindestalter: ab 18 Jahren   Dowas-Notschlafstelle Tel 05574-9090234 grundversorgung@dowas.at Mindestalter: ab 18 Jahren   IfS-Krisenwohnungen Kurzfristige Wohnmöglichkeit (bis zu einem halben Jahr) in schwierigen Lebenssituationen. IfS-Krisenwohnungen bieten eine WG, in der die BewohnerInnen eigenständig leben. Einziehen können hier Erwachsene mit oder ohne Kinder. IfS-Krisenwohnungen Oberland in Bludenz und Feldkirch Tel 051755-500 krisenwohnungen@ifs.at Mindestalter: ab 18 Jahren   IfS-Krisenwohnungen Unterland in Bregenz, Dornbirn und Hard Tel 051755-500 krisenwohnungen@ifs.at Mindestalter: ab 18 Jahren   Du bist noch minderjährig und brauchst Hilfe in einer Krisensituation bei dir zu Hause? Dann wende dich entweder an die nächstgelegene Polizeidienststelle und frag nach dem/der MitarbeiterIn des Familienkrisendienstes (am Wochenende und nachts zuständig, ansonsten an die Kinder- und Jugendhilfe der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft wenden) oder melde dich bei der Telefonseelsorge unter der Nummer 142!

Beratungsstellen in Vorarlberg

Wohnrechtsberatung der Arbeiterkammer Vorarlberg Tel 050-258-3000 konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at Du unterschreibst deinen ersten Mietvertrag? Lass dich kostenlos bei der Wohnrechtsberatung der Arbeiterkammer über deine Rechte und Pflichten als MieterIn beraten.   Bezirksgerichte Die Bezirksgerichte erteilen jeden Dienstag von 8-12 Uhr kostenlose Rechtsauskünfte.   Erste anwaltliche Auskunft Einige Rechtsanwälte bieten eine erste kostenlose Beratung in ihrer Kanzlei an. Hier findest du eine Liste dieser Anwälte oder du forderst sie bei der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer Tel 05522-71122 an.   Vorarlberger Mietvereinigung Tel 050195-4550 vorarlberg@mietervereinigung.at Die Vorarlberger Mietvereinigung berät dich zu all deinen Fragen bezüglich Wohnen. Die Beratungsleistungen sind an eine Mitgliedschaft gebunden, das heißt du musst einen Mitgliedsbeitrag bezahlen. [ahanote heading="Tipp"]Nimm alle interessanten Unterlagen (Mietvertrag, …) zur Beratung mit![/ahanote]

Checkliste für deine Wohnungssuche

Damit du bei deiner Wohnungssuche nichts vergisst, kannst du dir hier eine Checkliste downloaden (PDF).