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Das Asylverfahren in Österreich
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hat eine Broschüre zum Thema zusammengestellt. Darin wird ganz einfach beschrieben, wie das Asylverfahren in Österreich abläuft. (zum PDF).
Das Thema Flucht ist zeitgegenwärtig. Kennst du vielleicht jemanden mit Fluchthintergrund? Hier sind Anlaufstellen zum Thema Beratung, Arbeit, Bildung und Freizeit aufgelistet und du kannst dich schlau machen, wo du Workshops oder Initiativen zum Thema findest.
Beratung am Übergang von der Grundversorgung in die Bleibeberechtigung (Caritas Vorarlberg)
Die Beratungsstelle „Existenz und Wohnen“ der Caritas Vorarlberg unterstützt Flüchtlinge in Vorarlberg beim Übergang von der Grundversorgung in die Bleibeberechtigung. Außerdem erhalten sie Hinweise für die Existenzsicherung, die Wohnungssuche, die Sprachintegration und die Orientierungskurse des Österreichischen Integrationsfonds.
Kontakt: Beratungsstelle „Existenz und Wohnen“ der Caritas Vorarlberg Tel 05522-200-1700 beratung@caritas.at Homepage
Vindex ist ein interkultureller Zusammenschluss von anerkannten Konventionsflüchtlingen, asylsuchenden und einheimischen Menschen. Vindex berät und begleitet Menschen, die in Österreich um Schutz gebeten haben.
Kontakt: Eva Fahlbusch Tel 05574-43782 info@vindex.or.at Homepage
Sozial- & Integrationspaten (Caritas Vorarlberg)
Sozial- und Integrationspaten unterstützen speziell bleibeberechtigte Flüchtlinge bei ihrem Ankommen und ihrer Integration in Vorarlberg. Sie helfen Flüchtlingen in schwierigen Zeiten, hören zu und teilen ihr Mitgefühl. Sie kennen öffentliche Einrichtungen und Stellen, die Hilfe und Unterstützung anbieten, begleiten Menschen bei Bedarf und eröffnen so neue Möglichkeiten und Wege
Kontakt: Tel 05522-200 4000 sozialpate@caritas.at Homepage
Österreichischer Integrationsfonds
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) ist die erste Anlaufstelle für Asylberechtigte und jene Flüchtlinge, deren Asylantrag abgewiesen wurde, obwohl sie Schutz vor einer Abschiebung brauchen. Der ÖIF berät insbesondere über Sprachlernangebote und Möglichkeiten zur Förderung von Sprachkursen. Der ÖIF bietet außerdem Werte- und Orientierungskurse für Flüchtlinge an und informiert MultiplikatorInnen über Fakten und Hintergründe zum Thema.
Kontakt: Österreichischer Integrationsfonds Tel 0676-300 44 10 christian.strasser@integrationsfonds.at Homepage
Flüchtlinge und Asylsuchende haben je nach Status ihres Verfahrens und je nach Alter unterschiedliche Möglichkeiten, in Österreich eine Arbeit zu finden oder eine Ausbildung an einer Schule zu machen. Die nachfolgenden Informationen sollen dir die wichtigsten Informationen zum Thema Bildung und Arbeit bereitstellen.
Bildung
Das Unterrichtministerium hat einen Leitfaden zu „Flüchtlingskinder und -jugendliche an österreichischen Schulen“ herausgegeben. Der Leitfaden gibt dir als LehrerIn, als FreiwilligeR oder BetreuerIn einen Überblick über die Aufnahmen an eine Schule, Alphabetisierung u.v.m. Die Broschüre kannst du hier als PDF herunterladen: www.bmbf.gv.at
Die Ansprechpersonen zu Fragen rund um Kindergarten und Schule in Vorarlberg findest du hier.
Die Broschüre „Chance Bildung – Zukunft sichern“ der Wirtschaftskammer, des WIFI und des ibw (Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft) bietet einen Überblick über wichtige Fragen der Berufs- und Bildungswahl. Die Broschüre ist zugleich eine Einführung in das österreichische Schulsystem, beschreibt die Lehrlingsausbildung in Österreich, gibt Bewerbungstipps und nennt zahlreiche Institutionen, die bei der Wahl des richtigen Bildungsweges unterstützen. Hier geht es zur Broschüre.
Eine Grafik zum österreichischen Bildungssystem in Arabisch, Dari und vielen anderen Sprachen gibt es hier.
Jugendcoaching
Für junge Flüchtlinge stehen auch die Angebote des Jugendcoachings (BIFO und DAFÜR, jeweils bis 19 Jahre) zur Verfügung. Dabei werden die persönlichen Stärken, Fähigkeiten und Interessen ausfindig gemacht – und anschließend die weiteren Möglichkeiten eines Schulbesuches oder einer Ausbildung besprochen. Mehr Informationen unter www.bifo.at/beratung und www.dafuer.at.
Deutschkurse Auf der Homepage von okay.zusammen leben finden sich zahlreiche Organisationen und Unternehmen, die Sprachkurse anbieten.
Pflichtschulabschluss nachholen
Klicke hier, um alle Möglichkeiten zu sehen, wie ein Pflichtschulabschluss nachgeholt werden kann.
Studieren und Diversität in der FH Vorarlberg
Die Koordinationsstelle „Studieren und Diversität“ der Fachhochschule Vorarlberg beschäftigt sich mit der Vielfalt an Menschen in unserer Gesellschaft. Sie orientiert sich insbesondere an den Bildungsbedürfnissen von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund. Die Angebote der Koordinationsstelle sind eine Einladung an geflüchtete Menschen, die eine akademische Ausbildung an der FH Vorarlberg anstreben oder fortsetzen wollen und Unterstützung für ein mögliches Studium brauchen.
Kontakt: Fachhochschule Vorarlberg Florian Rieder Campus V Hochschulstraße 1 6850 Dornbirn Tel 05572-792 1011 florian.rieder@fhv.at zur Homepage
Asylsuchende und Flüchtlinge haben nicht sofort Zugang zum Arbeitsmarkt (siehe auch „Asylverfahren in Österreich“).
Umfassende Informationen des AMS Vorarlberg zur Beschäftigung von Asylsuchenden findest du hier:
Kontakt: AusländerInnenfachzentrum des AMS Vorarlberg Bludenz: 05552-62371-80611 Bregenz und Kleinwalsertal: 05574-691-80612 Dornbirn: 05572-22771-80613 Feldkirch: 05522-3473-80610 afz.vorarlberg@ams.at Zur Homepage
[ahanote heading=“Watch it“]Die Asylkoordination Österreich hat eine Playlist erstellt, bei der du dich rund ums Thema Flucht schlau schauen kannst![/ahanote]
[ahaiframe iframe_link=“https://www.youtube.com/embed/ggcwffkcMdQ“][/ahaiframe]
Hier geht’s zur Playlist.
Integrationstätigkeit für Land und Gemeinden
Asylwerber, die in einer Betreuungseinrichtung untergebracht sind, können derzeit bei gemeinnützigen Hilfstätigkeiten für Bund, Land und Gemeinde beschäftigt werden.
Als gemeinnützige Hilfstätigkeit gilt folgendes:
Kontakt für Rückfragen: Sonja Troger Vorarlberger Landesregierung Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration Tel 05574-511-24164 sonja.troger@vorarlberg.at
Oliver Christof Vorarlberger Gemeindeverband Tel 05572-55450-2020 o.christof@gemeindehaus.at
start2work
Nach dem positiv abgeschlossenen Asylverfahren hat ein Flüchtling uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Das Team von start2work unterstützt bleibeberechtigte Flüchtlinge beim Einstieg in eine Arbeit bzw. auf dem Weg zu einer weiterführenden beruflichen Ausbildung.
Kontakt: start2work Tel 05522-200 4420 start2work@caritas.at Zur Homepage
Heranführung von jungen Flüchtlingen an die Lehrausbildung
Ein Projekt des BFI und der AK Vorarlberg mit Beginn im Februar
Kontakt: Renate Heinzle Tel 05522-70200-4101 service@bfi-vorarlberg.at zur Homepage
Chance auf eine Lehre für junge Flüchtlinge
Ein Projekt vom Verein menschen.leben
Kontakt: Mag. Philipp Kopf Projektkoordination Tel: 0676-55 80 708 kopf@menschen-leben.at zur Homepage
TALENT-SCOUT – learning by doing
Mit dem Projekt TALENT-SCOUT möchte das INTEGRA Vorarlberg die Lage für Flüchtlinge zwischen 15 und 19 Jahren durch eine rasche berufliche Integration verbessern. Durch Praxistrainings, Sprachkurse und durch Kultur- und Wertevermittlung soll eine Perspektive auf dem Vorarlberger Arbeitsmarkt eröffnet werden.
Kontakt: INTEGRA Vorarlberg gem. GmbH Konrad-Doppelmayr-Str. 13 6922 Wolfurt Tel 05574-54 25 4 office@integra.at Info-Flyer zum Downloaden (PDF) Zur Homepage
TALENT-College – „FIT 4 JOB“
Das „Talent-College“ vermittelt jungen Flüchtlingen zwischen 15 und 20 Jahren entsprechende Deutschkenntnisse, wichtiges Kultur- und Basiswissen sowie praktische Erfahrung für eine Berufsausbildung oder den Einstieg in die Arbeitswelt.
Kontakt: INTEGRA Vorarlberg gem. GmbH Konrad-Doppelmayr-Str. 13 6922 Wolfurt Tel 05574-54 25 4 office@integra.at Zur Homepage
Projekt Neuland
Mit dem Projekt „Neuland“ der AQUA Mühle sollen Menschen durch Trainings, Einzelcoachings und Qualifizierungsmaßnahmen aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung herausgeführt und in den Arbeitsmarkt integriert werden. Daher steht dieses Projekt allen EmpfängerInnen der Mindestsicherung offen.
Kontakt: AQUA Mühle Vorarlberg gGmbH Andrea Amerstorfer-Götsch Obere Lände 5b 6820 Frastanz Tel 0699-15159 574 andrea.amerstorfer-goetsch@aqua-soziales.com Zum Info-Flyer (PDF) Zur Homepage
aha card
Mit der aha card erhalten Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren, mit Wohnort in Vorarlberg, Ermäßigungen in Sachen Party & Freizeit, Events & Musik, Mobilität & Reisen, Kunst & Kultur, Nachhilfe & Bildung sowie Beratung & Unterstützung. Die Karte kann online, persönlich im aha, im Gemeindeamt oder einer Hypo-Filiale beantrag werden. Du willst dir eine aha card holen? Super! Dann schau gleich auf der Homepage vorbei und lass dir zeigen, was du dafür tun musst.
Begegnung im Museum für Frauen und Mädchen aus allen Kulturen Ein Projekt des vorarlberg museum zum Kennenlernen fremder Kulturen. Die Teilnahme ist kostenlos. Auf die Sprachkenntnisse kommt es dabei weniger an, denn mit Mimik und Gestik lässt sich vieles erklären. Angesprochen sind MigrantInnen aus allen Kulturen und jeden Alters. Termine: jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat von 15 bis 17.30 Uhr
Kontakt und Anmeldung: vorarlberg museum Sabine Morgenstern Kornmarktplatz 1 6900 Bregenz Tel 0664-518 4552 sabine.morgenstern@aon.at Zur Homepage
Treffpunkt Heimat.Schmaus Frauen aus verschiedenen Kulturkreisen kochen in Kleingruppen miteinander und tragen so zu einem reichhaltigen, mehrfach heimischen Buffet bei. Jede Teilnehmerin kann im Anschluss von allen Speisen probieren, Rezepte können ausgetauscht werden und Gespräche entstehen. Für jeden Kulturkreis wird eine Kontaktperson oder Mittelsfrau zur Verfügung gestellt. Diese leitet die Kleingruppen und unterstützt die Mitglieder aus ihrem Kulturkreis für die Dauer des gesamten Projekts. Sie hilft nicht nur bei Sprachproblemen, sondern auch bei anderen Anliegen zur Seite. Alle Termine
Kontakt: Pfadfinderheim Doris Knorr Kohlenweg 2 6923 Lauterach Tel 0650-787 73 11 doris.knorr@zimoss.com Zur Homepage
Sprachencafé Lochau Ungezwungenes Zusammentreffen von Menschen im Leiblachtal und Umgebung zum Kennenlernen von MitbürgerInnen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Folgende Sprachtische werden angeboten: Englisch, Spanisch, Italienisch, Französisch, Portugiesisch, Türkisch und Deutsch. Freiwillige Spenden erbeten.
Kontakt: Peter Pongratz Toni-Russ-Strasse 8 6911 Lochau Tel 0650-4977 400 peter.pongratz@bregenz.net
Viele weitere Freizeitangebote für den Bezirk Bregenz gibt es hier.
Café get together Das Café get together bietet die Möglichkeit, Menschen zu begegnen. Menschen, die gerade erst angekommen sind und Menschen, die schon länger hier wohnen. Wo: Pfarrheim Hatlerdorf (hinter der Kirche), Unterer Kirchweg 2 Wann: Jeden 2. Montag im Monat ab 17 Uhr
Deutsch-Übungsgruppe Wann: jeden Dienstag von 17 bis 18.30 Uhr Teilnahme gegen Voranmeldung bei Barbara Österle Poststraße 1 (im aha Dornbirn) 6850 Dornbirn barbara@mach-werk.net
Flüchtlingscafé im Kolpinghaus Dornbirn Das Flüchtlingscafé der Kolpingfamilie in Dornbirn möchte einen Raum der Begegnung schaffen, in dem Gespräche und Austausch möglich sind. Dazu sind alle ganz herzlich zu Kaffee und Kuchen eingeladen. Wann: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 17.30 bis 22 Uhr und am Freitag von 17.30 bis 19.30 Uhr. Wo: Kolpinghaus, Jahngasse 20 (Eingang Schmelzhütterstraße), 6850 Dornbirn
Kontakt: Kolpingfamilie Dornbirn Jahngasse 20 6850 Dornbirn Tel 05572-22869 come.ina@kolping-dornbirn.at Zur Homepage
Deutschkurs Immer dienstags, donnerstags und freitags von 17 bis 18/19 Uhr findet in den Räumlichkeiten der VS Hohenems Markt ein von Ehrenamtlichen organisierter Deutschkurs statt. Bei den Ehrenamtlichen handelt es sich größtenteils um ausgebildete LehrerInnen. Der Kurs richtet sich an in Hohenems lebende Asylsuchende, die Deutsch lernen und üben möchten. Das praktische Üben der Sprache und die Gespräche stehen dabei im Vordergrund. Der Kurs wird daher auch nicht mit einem Zertifikat abgeschlossen.
Kontakt: Mag. Christine Jost – Bildung und Integration Stadt Hohenems Nebengebäude 2, OG1 Kaiser-Franz-Josef-Straße 4 6845 Hohenems Telefon 05576-7101-1240 christine.jost@hohenems.at Zur Homepage
Viele weitere Freizeitangebote für den Bezirk Dornbirn gibt es hier.
Sprachencafé der Volkshochschule Götzis Praxis in den Sprachen Französisch, Spanisch, Italienisch, Englisch, Russisch, Deutsch, Japanisch, Portugiesisch und Türkisch. Am Tisch sitzt keine Lehrperson, die Fehler korrigiert, sondern eine Person, die moderiert, in ihrer Muttersprache spricht und zum Gespräch ermuntert. Mehrsprachige Menschen können von Tisch zu Tisch gehen und sich in der jeweiligen Sprache unterhalten. Die Teilnahme am Sprachencafé ist kostenlos. Termine
Kontakt VHS Götzis Am Garnmarkt 12 6840 Götzis Tel 05523- 551500 info@vhs-goetzis.at
Viele weitere Freizeitangebote für den Bezirk Feldkirch gibt es hier.
Gemeinsam leben lernen – Sprachcafé für unbegleitete minderjährige Jugendliche SchülerInnen des BG Bludenz lernen wöchentlich mit jugendlichen Flüchtlingen für etwa zwei Stunden Deutsch. Der Treffpunkt ist die lesBAR, die Schulbibliothek des BG Bludenz. Die Lernnachmittage und Workshops werden von einer kleinen Kerngruppe von SchülerInnen und LehrerInnen geplant und umgesetzt. Zusätzlich zu den festgesetzten Terminen werden bei Bedarf auch Aktivitäten (Weihnachtsfeiern, Wanderungen, gemeinsame Kinobesuche, Theaterworkshops oder Kurzfilmprojekte) angeboten.
Info und Kontakt: Zuständige Lehrperson: Mag. Jürgen Schacherl schacherljuergen@yahoo.de Tel 0650-319 76 81
Zuständige Schülerin: Marie Königbauer E-Mail: marie.königbauer@gmail.com Tel 0650-724 488 60
Homepage
Viele weitere Freizeitangebote für den Bezirk Bludenz gibt es hier.
Krieg – Stell dir vor, er wäre hier. Theaterstück für Schulklassen und Jugendgruppen
Stell dir vor, es ist Krieg – nicht irgendwo weit weg, sondern hier, mitten in Europa. Die demokratische Politik ist gescheitert und faschistische Diktaturen haben die Macht übernommen. Es herrscht Hass. Eine Familie mit ihrem vierzehnjährigen Jungen muss fliehen, im Nahen Osten landen sie in einem Auffanglager für unwillkommene Flüchtlinge aus dem Westen. Weil der Junge keine Aufenthaltsgenehmigung hat, kann er nicht zur Schule gehen, kein Arabisch lernen, keine Arbeit finden. Er ist ein Fremdling und sehnt sich nach Hause. Auch als dem Asylantrag stattgegeben wird, will er am liebsten wieder zurück nach Deutschland. Doch wo ist Heimat? Die explosive Geschichte ist ein eindringliches Gedankenexperiment. Durch den Perspektivwechsel, die Umkehrung der Verhältnisse wird klar, was es bedeutet, ein Kriegsflüchtling zu sein. Alter: ab 15 Jahren
Kontakt: Vorarlberger Landestheater Seestraße 2 6900 Bregenz Tel 05574-42 870 nina.fritsch@landestheater.org Zur Homepage
youngCaritas
Zielgruppen: alle Schulstufen Über verschiedene Workshops möchte die youngCaritas in Kooperation mit Gemeinden, Städten und Schulen die schwierige Situation von Menschen auf der Flucht vermitteln. Es wird an den Wert einer sicheren Heimat erinnert, aber auch Daten, Zahlen und Fakten aufgezeigt. Zudem können Themen wie Asylverfahren, Rassismus, Zivilcourage, etc. spielerische und interaktiv in den Unterricht aufgenommen werden.
Kontakt: youngCaritas Vorarlberg Wichnergasse 22 6800 Feldkirch Tel 05522-200 1065 youngcaritas@caritas.at Zur Homepage
Vindex
Zielgruppe: ab 12 Jahren Menschen mit Fluchterfahrungen berichten. Das Alter der Vortragenden ist abgestimmt auf das Alter der ZuhörerInnen.
Kontakt: Eva Fahlbusch Tel 05574-43782 info@vindex.or.at Zur Homepage
Caritas Vorarlberg Asylsuchende wünschen sich, in Vorarlberg Zugehörigkeit zu erleben. Integration findet in Schulen, in Vereinen oder in gut funktionierenden Nachbarschaften statt. So kannst auch du helfen:
Freiwillig in deiner Stadt/Gemeinde Wende dich direkt an deine Stadt/Gemeinde und frag nach, ob es bereits Freiwilligenprojekte gibt, bei denen du mithelfen kannst – oder ob du dich anderweitig freiwillig einsetzten kannst.
Hand in Hand mit Flüchtlingen in Vorarlberg Hast du eine freie Unterkunft und kannst dir vorstellen, diese zu vermieten? Oder möchtest du dich anderweitig einbringen, um Menschen zu unterstützen, die aus ihrer Heimat fliehen mussten? Dann melde dich bei der Kontaktstelle direkt in deiner Gemeinde oder Stadt. Homepage
Junge Kirche Vorarlberg Mit dem Kauf eines T-Shirts der Jungen Kirche Vorarlberg kannst du nicht nur Solidarität gegenüber Flüchtlingen zeigen, sondern du unterstützt auch den Verein Vindex Schutz & Asyl.
Wir brauchen diese Kinder (Schruns) Schruns möchte Flüchtlingskindern eine Heimat bieten. Denn jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben, Überleben und auf bestmögliche Entwicklungschancen.
…weitere Aktionen
FM4 Refugees-Welcome-T-Shirt Für Menschlichkeit, gegen Hetze. Wenn du dieses Shirt trägst, sagst du nicht nur, wofür du stehst, sondern leistest auch einen Beitrag für Solidarität mit Flüchtlingen: der Reinerlös kommt dem Freunde Schützen Haus zugute.
Gegen Unrecht Setz ein Zeichen gegen Unrecht und schenke deine Unterstützung.
Mehr als nur flüchtig Beteilige dich an der Kampagne der Bundesjugendvertretung und zeige deine Solidarität mit Flüchtlingen. Poste deine Fotos und Berichte auf Facebook, Instagram oder Twitter mit dem Hashtag #mehralsnurflüchtig. Laufende Infos über die Initiativen der Mitgliedsorganisationen, Flüchtlinge, HelferInnen und anderer Projekte findest du auf dem Kampagnenblog.
Refugeeswork.at Die Initiative refugeeswork.at möchte ArbeitgeberInnen mit Flüchtlingen verbinden. Die Plattform soll Flüchtlingen ermöglichen, legale Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu finden.
You are welcome – Briefe für Traiskirchen Schreib Flüchtlingen eine Nachricht. Zeig, dass du dich freust, dass sie die Flucht überlebt haben.
aktualisiert sh 10/2016 aha@aha.or.at
Voraussetzungen
Antragstellung Autoführerschein
Bevor du mit deiner Ausbildung beginnen kannst, musst du bei einer Fahrschule deiner Wahl einen Antrag stellen. Dafür benötigst du ein Passfoto, deine Geburtsurkunde, die Bestätigung deines Wohnsitzes (Meldezettel) sowie einen amtlichen Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis).
Eine Übersicht über Fahrschulen in deiner Nähe sowie ganz Österreich findest du hier.
Fahrausbildung Autoführerschein
Fahrprüfung Autoführerschein
Die praktische Fahrprüfung kann frühestens an deinem 18. Geburtstag abgelegt werden (Bei „L17“ zu deinem 17. Geburtstag). Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Fragen am Computer richtig beantworten) und einem praktischen Teil (Autofahrt mit einem/einer PrüferIn), die du beide bestehen musst. Zum praktischen Teil kannst du erst antreten, wenn du den theoretischen Teil bestanden hast.
Ermäßigungen mit der aha card
Bei jedem neuen Führerschein (außer Klasse AM und Klasse F) handelt es sich in den ersten zwei Jahren um einen Probeführerschein. Bei den Lenkberechtigungen „L17“ und der Klasse A1 dauert die Probezeit bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, d. h. bis zum 20. Geburtstag.
Nach der PKW-Führerscheinprüfung müssen innerhalb eines Jahres drei Fortbildungen besucht werden:
Für „L17“ gilt
[ahanote heading=“Hinweis“]Wenn die Ausbildungsphasen nicht zeitgerecht absolviert werden, kann sich die Probezeit verlängern und im schlimmsten Fall sogar der Führerschein ungültig/entzogen werden! Ausnahmen gelten in bestimmten Fällen (z. B. schwere Erkrankung oder Schwangerschaft), diese müssen gegenüber der Behörde nachgewiesen werden.[/ahanote]
Im Rahmen der „Vorgezogenen Lenkberechtigung der Klasse B“ kannst du bereits ab dem 17. Geburtstag einen Führerschein der Klasse B erlangen. Mit der Ausbildung kannst du mit 15,5 Jahren beginnen. Einen Teil der Ausbildung musst du in der Fahrschule absolvieren. Den anderen Teil kannst du mit einer berechtigten Begleitperson (z. B. Eltern, Verwandte, FreundInnen etc.) in Form von Übungsfahrten privat durchführen. Dazu muss die Begleitperson eine Bewilligung bei der Führerscheinbehörde einholen und einige Voraussetzungen erfüllen (u. a. schon seit sieben Jahren den PKW-Führerschein haben und dir nahe stehen).
Mit einem Mopedführerschein („Klasse AM“) darfst du ab 15 Jahren ein Moped lenken.
[ahanote heading=“Beachte“]Die Mopedprüfung kannst du zwar schon mit frühestens 14,5 Jahren ablegen, den Ausweis bekommst du aber erst zu deinem 15. Geburtstag ausgehändigt! Wenn du unter 16 Jahren bist, benötigst du zusätzlich die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.[/ahanote]
So funktioniert’s: Zuerst musst du dich bei einer Fahrschule zum Mopedführerschein-Kurs anmelden, den du dann besuchst. Dazu musst du dir die Lernunterlagen als Buch oder Online-Dokument besorgen und am Ende eine theoretische Prüfung bestehen.
Voraussetzungen und Ausbildung
Folgendes musst du zur Prüfung mitbringen
Viele absolvieren einen Motorradführerschein gleich gemeinsam mit dem Autoführerschein – man kann ihn aber auch separat machen. Es gibt nicht „den einen“ Motoradführerschein, sondern viele Unterkategorien:
Klasse A: Motorräder und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Mindestalter 24 Jahre oder zwei Jahre im Besitz der Klasse A2); Die Klasse A umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1 und A2
[ahanote heading=“GUT ZU WISSEN“]Im Stufenmodell der Motorradklassen kann man mit relativ wenig Aufwand in eine höhere Klasse aufsteigen, z. B. von A1 auf A2. Voraussetzung ist hier, dass man schon zwei Jahre den Führerschein für die niedrigere Klasse besitzt, die zweite Ausbildungsphase (siehe „Zweite Ausbildungsphase“) und sieben Stunden Praxistraining oder eine Fahrprüfung in einer Fahrschule absolviert hat.[/ahanote]
Kurs und Fahrpraxis
Um den Motorradführerschein zu erlangen, braucht es:
Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem Theorie-Teil am PC mit Prüfungsfragen zum Ankreuzen und einem Praxis-Teil von mindestens 25 Minuten. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.
[ahanote heading=“Achtung“]Der Prüfungsantritt muss 18 Monate nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, sonst muss die komplette Ausbildung wiederholt werden![/ahanote]
Zweite Ausbildungsphase
Genauso wie beim Autoführerschein gibt es auch beim Motorradführerschein einen zweiten Teil der Ausbildung. Diesen musst du nach Erhalt des Führerscheins noch absolvieren:
[ahanote heading=“Tipp“]Wenn du gleichzeitig den Führerschein B machst, musst du den allgemeinen Teil (= Basisunterricht) nur einmal absolvieren![/ahanote]
Autoführerschein
[ahanote heading=“NEU“]Seit dem 1. Dezember 2016 sind bei der Führerscheinklasse B statt dreizehn nun achtzehn Fahrlektionen verpflichtend. Somit haben sich auch die Preise erhöht![/ahanote]
Im Schnitt kostet derzeit ein „Basispaket“ in Vorarlberg für die Führerscheinklasse B ab ca. € 1.500,-. Hinzugerechnet werden müssen extra Fahrstunden, Zusatzkosten (Gebühr für Führerscheinausstellung, Kosten für das ärztliche Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs, Theoretische und praktische Prüfung) sowie auch die Kosten für die zweite Ausbildungsphase (Fahrsicherheitstraining, Perfektionsfahrten). Somit kann man durchschnittlich mit einem Gesamtpreis ab ca. € 2.000,- rechnen.
Erfasse alle Kostenpunkte möglichst genau! Frag bei unterschiedlichen Fahrschulen in deiner Nähe nach den aktuellen Preisen, so bekommst du einen guten Kostenvergleich.
[ahanote heading=“Tipp“]Oft reichen die Mindestfahrstunden in der Fahrschule nicht aus, um zur Prüfung anzutreten. Rechne also mit Kosten für zusätzliche Fahrstunden![/ahanote]
Mopedführerschein
Die Preise sind von Fahrschule zu Fahrschule sehr unterschiedlich. Entweder kannst du die sechs praktischen Unterrichtseinheiten direkt bei der Fahrschule ablegen, oder du gehst zum Driving Camp oder ÖAMTC-Fahrtechnikzentrum. Erkundige dich bei der Fahrschule, wieviel du für den Theoriekurs und die Prüfung sowie die achtstündige Praxisschulung zahlen musst.
Motorradführerschein
Es gibt nicht „den einen“ Motoradführerschein, sondern viele Unterkategorien und der Motorradführerschein wird oft zeitgleich mit dem Autoführerschein gemacht. Daher hängen die Kosten stark von deiner Situation und der gewählten Fahrschule ab. Informiere dich über mögliche Preispakete bei der Fahrschule.
Eine Haftpflichtversicherung für das Auto-, Moped- und Motorradfahren ist vom Gesetz her zwingend vorgeschrieben.
Du kannst diese bei einem Versicherungsunternehmen deiner Wahl abschließen. Sie sichert dich und andere am Unfall beteiligte Personen finanziell ab, da bei einem Schadensfall ganz schnell einmal viele Tausend Euro zusammenkommen! Wenn man möchte, kann man sich darüber hinaus privat „Kasko- oder Vollkasko“ versichern. Das kostet zwar extra, aber es sind mehr Schadensfälle abgedeckt, z. B. Schäden an den Scheiben, Katastrophenschäden, Hagelschäden etc.
Mehr Infos dazu findest du unter help.gv.at oder hier.
Der Internationale Führerschein ist ein offizielles Zusatzdokument zu deinem „normalen“ Führerschein und gilt nur in Verbindung mit diesem. Der Internationale Führerschein ist in mehreren Sprachen geschrieben und soll so die Verständigung bei Polizeikontrollen erleichtern. Der Internationale Führerschein gilt ein Jahr ab Ausstellung, ist beim ÖAMTC oder ARBÖ erhältlich und kostet ca. 21,60 EUR (Stand: 2017).
Neben Alkohol- und Drogendelikten, die zu den schwerwiegendsten Verkehrsübertretungen zählen, sind oft auch andere Verstöße gegen die Verkehrsordnung die Ursachen für Geldstrafen und Führerscheinentzug. Auch Handygespräche beim Fahren ohne Freisprecheinrichtung sowie SMS schreiben oder Fotos verschicken bzw. während der Fahrt im Internet zu surfen sind verboten – egal ob du mit dem Fahrrad, Moped, Motorrad oder Auto unterwegs bist.
ProbeführerscheinbesitzerInnen wird bei „schweren Verstößen“ gegen die Straßenverkehrsordnung die Probefrist um ein Jahr verlängert und es wird von der Behörde eine Nachschulung angeordnet.
… und wenn´s doch passiert ist: Nachschulungskurse und Infos
[ahanote heading=“Gut zu wissen“]Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit dem Fahrrad fährt, riskiert ebenfalls die Fahrerlaubnis für Auto, Moped und Motorrad zu verlieren![/ahanote]
Grundsätzlich ja, aber es kommt darauf an, wie stark deine Beeinträchtigung ist. Darüber entscheidet eine Amtsärztin oder ein Amtsarzt gemeinsam mit einem/einer Technikerin. Es wird geprüft, ob eine Zusatzeinrichtung für das Lenken möglich bzw. nötig ist (z. B. ein speziell angepasster Sitz oder ein extra angefertigtes Lenkrad). Diese Zusatzeinrichtung muss natürlich auch schon im Fahrschulfahrzeug gegeben sein. Möglich ist auch, dass beschlossen wird, dass du einen Führerschein nur mit Einschränkung erhältst. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass du dich jedes Jahr medizinisch untersuchen lassen musst, damit der Führerschein gültig bleibt.
Quelle: akzente Jugendinfo http://jugendinfo.akzente.net
aktualisiert 04/2017, aha.bludenz@aha.or.at
Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen. Um deine Rechte einfordern zu können und umgekehrt auch zu wissen, welche Pflichten du hast, musst du sie kennen. Lies weiter und mach dich schlau zum Thema Jugendschutz in Vorarlberg & Österreich sowie im Ausland.
Das Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Im Jugendschutzgesetz wird zum Beispiel festgelegt, wie lange du ausgehen darfst, ab wann du welche alkoholischen Getränke trinken darfst und vieles mehr. Das Kinder- und Jugendgesetz gibt deinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und dir einen rechtlichen Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens könnt ihr konkrete Vereinbarungen aushandeln.
Die wichtigsten Punkte sind im Folder „Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz“ (PDF) abgedruckt.
Den gesamten Gesetzestext kannst du im Rechtsinformationssystem (RIS) nachlesen.
Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz findest du auf der Website des Landes Vorarlberg.
In Österreich ist das Kinder- und Jugendgesetz nicht einheitlich geregelt. Alle neun Bundesländer haben eigene Kinder- und Jugendgesetze. Für dich gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem du dich gerade aufhältst. Mehr Infos zum Jugendschutz in Österreich erhältst du hier. Im Folder „Rechte und Pflichen von Jugendlichen“ (PDF) kannst du dich genauer über die Lage in Vorarlberg erkundigen.
Bist du im Ausland, so gilt jeweils das Jugendgesetz des Landes, in dem du dich aufhältst. Informiere dich am besten vor deinem Auslandsaufenthalt über deine Rechten und Pflichten.
Wenn du Fragen zu deiner rechtlichen Situation hast oder mehr Informationen benötigst, dann wende dich an eine der Beratungsstellen in deiner Nähe.
Männliche österreichische Staatsbürger sind ab dem 17. Geburtstag stellungspflichtig. Die Stellung ist verpflichtend. Gehst du nicht hin, bekommst du eine Strafanzeige und Geldstrafe. Zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag bekommst du eine Einladung zum Termin per Post zugeschickt. Ansonsten hängen die Termine auch in Schulen, Gemeinden und Polizeistellen aus oder du schaust hier nach.
[ahanote]Überschneidet sich der Termin mit deiner Matura oder Lehrabschlussprüfung, melde dich bei der Ergänzungsabteilung in Bregenz und der Stellungstermin wird verschoben.[/ahanote]
Bei der Stellungsuntersuchung wird an zwei Tagen überprüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist. Du wirst körperlich und geistig durchgecheckt (z. B. Seh-, Hör-, Bluttests, psychologische Tests und stichprobenartige Drogentests). Wenn du eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung hast, nimm den ärztlichen Befund mit.
Zum Schluss bekommst du die Ergebnisse der Untersuchungen. Es gibt drei Möglichkeiten:
Verantwortlich für die Stellung ist die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Vorarlberg in Bregenz. Die Stellung selbst (Untersuchungen) findet für Vorarlberger in Innsbruck statt.
Für Frauen gibt es keine Stellungspflicht. Sie können sich freiwillig melden.
Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate.
Einberufung
… bedeutet, dass du deinen Dienst beim Bundesheer antreten musst.
Wenn du tauglich bist, bekommst du deinen Einberufungsbefehl frühestens sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor deinem Einrückungstermin.
Frühzeitiges Einrücken
Wenn du dein 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst du den Grundwehrdienst frühzeitig leisten. Dafür musst du deine freiwillige Meldung und die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten bei der Ergänzungsabteilung in Vorarlberg abgeben.
Aufschub
Ein Aufschub ist nur möglich, wenn du durch den Grundwehrdienst einen Nachteil in deiner Ausbildung hast (z. B. Verlust der Studiengebühren). Den Antrag musst du vor dem Einberufungsbefehl stellen, ansonsten kann er abgelehnt werden. Normalerweise wirst du nach der Matura oder Lehre einberufen.
Befristete Befreiung
Den Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit kannst du stellen, wenn unerwartete wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten. Formulare dazu hier.
[ahanote heading=“Tipp“]Kontaktiere das Militärkommando Vorarlberg und plane deine Termine! Hast du Fragen zum Grundwehrdienst, Aufschub etc., dann wende dich ebenfalls an das Militärkommando Vorarlberg[/ahanote]
Finanzielles
Als Grundwehrdiener bekommst du monatlich einen fixen Geldbetrag. Du hast Anspruch auf Fahrtkostenersatz vom Wohnort zur Kaserne, auf eine kostenlose ÖBB-Vorteilscard und kannst Wohnkostenbeihilfe beantragen. Du bekommst keine Familienbeihilfe oder Alimente. Genauere Details dazu hier.
Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Grundwehrdienst. Er dauert neun Monate.
Zivildiensterklärung
Die Zivildiensterklärung kannst du direkt bei der Musterung abgeben. Tust du das nicht, hast du danach sechs Monate Zeit, dich für Wehr- oder Zivildienst zu entscheiden. In dieser Zeit kannst du nicht einberufen werden. Ab dem sechsten Monat kann der Einberufungsbefehl für den Grundwehrdienst jederzeit kommen.
Du kannst die Zivildiensterklärung bis drei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls eingeschrieben an das Militärkommando Vorarlberg senden (behalte eine Kopie!). Sobald du den Einberufungsbefehl bekommen hast, ist es nicht mehr möglich, eine Zivildiensterklärung abzugeben.
Feststellungsbescheid
Etwa sechs Wochen nach Abgabe deiner Zivildiensterklärung bekommst du den Bescheid über deine Zivildienstpflicht zugeschickt. Willst du den Zivildienst bei einer bestimmten Einrichtung machen, dann suche dir selbst rechtzeitig eine Stelle und lass dich anfordern (ein Jahr vorher). Ansonsten wirst du einer Stelle zugewiesen. Einrichtungen und freie Stellen kannst du hier suchen.
Einen Aufschub des Zivildienstes bekommst du für eine Lehr- oder Schulausbildung, die vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen hat. Beginnst du deine Ausbildung danach (z. B. Studium), bekommst du einen Aufschub nur, wenn durch die Unterbrechung ein großer Nachteil für dich entstehen würde (z. B. der Verlust der Studienbeihilfe).
Den Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit kannst du stellen, wenn unerwartete wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten.
Widerruf der Zivildiensterklärung
Entscheidest du dich doch für den Wehrdienst, kannst du bis 14 Tage nach Zustellung des Zuweisungsbescheides eine Widerrufserklärung einbringen. Formulare dazu hier.
Als Zivildiener bekommst du ein monatliches Taschengeld und hast Anspruch auf Verpflegung oder Verpflegungsgeld. Du bekommst die ÖBB-Österreichcard Zivildienst und Fahrtkostenvergütung. Außerdem kannst du Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt und GIS-Befreiung beantragen. Genauere Details dazu hier.
Anstatt dem Zivildienst kannst du auch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Umweltschutzjahr in Österreich machen. Eine weiter Möglichkeit ist der Auslandsdienst (Zivilersatzdienst im Ausland) – siehe Infos weiter unten. Diese Ersatzdienste dauern mindestens 10 Monate. Voraussetzungen: Du bist tauglich und hast die Zivildiensterklärung abgegeben. Mehr Infos beim Sozialministerium oder hier.
Der Auslandsdienst ist ein Ersatz für den Zivildienst und dauert mindestens 10 Monate.
Arten des Auslandsdienstes
Du bist tauglich, hast die Zivildiensterklärung abgegeben und dein Interesse für den Auslandsdienst der Zivildienstserviceagentur mitgeteilt. Der Auslandsdienst ist nur bei Organisationen möglich, die vom Sozialministerium als Trägerorganisation anerkannt sind.
Du hast Anspruch auf Taschengeld und Familienbeihilfe (bis zum 24. Lebensjahr). Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft hängen vom Vertrag ab, den du mit der Organisation abschließt, bei der du dich bewirbst. Du bist kranken-, unfall- und pensionsversichert. Entwicklungshilfeeinsätze sind bezahlte Jobs und je nach Vertrag unterschiedlich. Genauere Details dazu hier.
[ahanote heading=“Tipp“]Auf unserem Blog berichten Jugendliche von ihren Auslandserfahrungen.[/ahanote]
Grundwehrdienst
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Tel 050201-0
Infos rund ums Bundesheer
Ergänzungsabteilung Militärkommando Vorarlberg
Kommandogebäude Oberst Bilgeri
Tel 050201-90 41004, bundesheer.v@bmlvs.gv.at
Anlaufstelle bei Fragen zur Musterung/Aufschub/Befreiung und Abgabestelle für Zivildiensterklärungen
Karriere beim Heer
Infos zu Jobs beim Bundesheer hier
Frauen beim Heer
Infos zum Thema „Ich werde Soldatin“
[ahanote]Wichtige Formulare und Anträge zum Grundwehrdienst hier.[/ahanote]
Zivildienst im Inland
Zivildienstserviceagentur
Tel 01-5854709-0, info@zivildienst.gv.at
Infos und Fragen zum Zivildienst, Zuweisung zu Einrichtungen …
Zivildienstberatungsstelle Vorarlberg
Mona Pexa: Tel 05522-3485-124, 0676-832403124,
mona.pexa@junge-kirche-vorarlberg.at
Fragen zum Zivildienst, Einrichtungen, Termine …
[ahanote]Wichtige Formulare und Anträge zum Zivildienst im Inland hier.[/ahanote]
Auslandsdienst/Ersatzdienst
aha – Jugendinformationszentrum Vorarlberg
Stephanie Sieber
Tel 05572-52212-44, stephanie.sieber@aha.or.at
Infos und Vermittlung vom Europäischen Freiwilligendienst (EFD) als Zivildienstersatz in Österreich
Internationale Freiwilligeneinsätze
Tel 0676-884204081, info@mein-auslandsdienst.at
Vermittlung von internationalen Freiwilligeneinsätzen (ehem. Pfarre Frastanz) und Infos über die Möglichkeiten eines Auslandsdienstes
Österreichischer Auslandsdienst
Tel 0664-1008361, info@auslandsdienst.at,
Berater in Vorarlberg: Raphael Wibmer
Vermittlung von Gedenk-, Sozial-, oder Friedensdiensten im Ausland
Sozialministerium Mag. Wolfgang Gschliffner: Tel 01-711000-866-396,
wolfgang.gschliffner@sozialministerium.at
Infos zu den Auslandsfreiwilligendiensten (Gedenk-, Friedens- und Sozialdienste im Ausland) – als Ersatzdienst für den ordentlichen Zivildienst in Österreich
aktualisiert 05/2017, aha.bludenz@aha.or.at