Zum Inhalt springen

Aha Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität der Seite zu gewährleisten. Weiters verwenden wir Cookies, die für Analyse- und Werbezwecke notwendig sind. Alle Informationen findest du dazu in unseren Datenschutzbestimmungen. Zurück zur Startseite

Female graphic designer in cheerful mood at office

Verträge

Arbeitsvertrag

Toggle
Du kannst selbstständig eine Firma gründen und bist dein eigener Boss oder du arbeitest bei einer Firma. Bist du bei einer Firma angestellt und arbeitest somit unselbstständig, hast du einen Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag legen Arbeitnehmer*in (also du) und Arbeitgeber*in (deine Firma) die Rechte und Pflichten fest, wie zum Beispiel deine Aufgaben, Arbeitszeit, Bezahlung oder Urlaub. Diese Vereinbarung soll eine klare Grundlage für eure Arbeitsbeziehung schaffen.

Dienstzettel

Toggle
Der*die Arbeitgeber*in ist rein rechtlich NICHT verpflichtet, den Arbeitsvertrag in schriftlicher Form festzuhalten. Daher ist der Dienstzettel umso wichtiger. Der Dienstzettel enthält alle wichtigen Rechte und Pflichten des Arbeitsvertrags. Dein*e Arbeitgeber*in muss dir immer einen Dienstzettel ausstellen.

Werkvertrag

Toggle
Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung, bei der jemand für eine andere Person etwas Bestimmtes herstellt und dafür Geld bekommt. Das könnte zum Beispiel sein, wenn du ein Foto machst, das für ein Werbeplakat verwendet wird. Dabei ist nicht vorgeschrieben, wann, wo und wie du arbeitest. Ein Werkvertrag regelt zum Beispiel, wann deine Arbeit fertig sein soll, wie viel bezahlt wird und wer für eventuelle Probleme verantwortlich ist. Lies dir den Werkvertrag genau durch und wenn du nicht alles verstehst, frag beim*bei der Auftraggeber*in nach.

Geringfügige Beschäftigung

Toggle
Du bist geringfügig beschäftigt, wenn du bei einem Job nicht mehr als einen gewissen Betrag im Monat verdienst. Im Jahr 2025 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 551,10 Euro pro Monat. Auch bei der geringfügigen Beschäftigung brauchst du einen Arbeitsvertag, denn dieser regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen – zum Beispiel deine Arbeitszeiten oder deinen Arbeitsort.

Bezahlung

Gehalt

Toggle
Gehälter werden an Angestellte ausbezahlt. Allgemein gesagt erledigen Angestellte eher geistige Arbeiten (zum Beispiel Büroarbeit). Als Angestellte*r bekommst du jeden Monat den gleichen Gehalt – ganz egal, ob der Monat 28, 30 oder 31 Tage hat (also unabhängig von deiner Arbeitsleistung).

Lohn

Toggle
Löhne werden an Arbeiter*innen ausbezahlt. Allgemein gesagt erledigen Arbeiter*innen eher körperliche Arbeiten (zum Beispiel Arbeiten auf dem Bau). Als Arbeiter*in bekommst du entweder für die Stunden, die du arbeitest, oder für die Sachen, die du herstellst, bezahlt. Dein Lohn kann von Monat zu Monat unterschiedlich sein. Er kann sich je nach Feiertagen, Urlaub oder Arbeitssituation ändern.

Was steht auf deinem Gehalts- oder Lohnzettel?

Toggle
Sobald dir dein Gehalt oder Lohn ausbezahlt wird – meistens am Ende des Monats –, muss dir deine Arbeitgeber*in einen Gehalts- oder Lohnzettel geben. Dieser muss schriftlich, klar, vollständig und verständlich sein. So kannst du überprüfen, dass du korrekt bezahlt wurdest.

Kollektivvertrag

Was ist ein Kollektivvertrag?

Toggle
Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich für die Arbeitnehmer*innen einer bestimmten Branche mit der Arbeitgeberseite (Wirtschaftskammer) aushandelt.

Was steht im Kollektivvertrag?

Toggle
Im Kollektivvertrag sind Ansprüche geregelt, die nicht im Gesetz verankert sind. Beispiele dafür sind Mindestgehälter oder Mindestlöhne, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Dienstreisen, Zuschläge für Schichtarbeit, Feiertagsarbeit, Überstunden, Freizeitansprüche (bei Hochzeiten, Beerdigungen, Umzug …) oder Prämien.

Wo finde ich den Kollektivvertrag, der für meine Branche gilt?

Toggle
Alle Kollektivverträge findest du hier oder frag direkt bei der Wirtschaftskammer nach. Jede Firma muss den aktuellen Kollektivvertrag für die Mitarbeiter*innen sichtbar auflegen/aufhängen.

Österreichische Sozialversicherung

Wir benötigen für Videoinhalte Ihre Zustimmung

Wir verwenden den Dienst von Youtube, um Videoinhalte zur Verfügung zu stellen. Per Klick auf “Akzeptieren” willigen Sie dessen Nutzung ein.

Was ist die österreichische Sozialversicherung?

Toggle
Die österreichische Sozialversicherung ist ein Pflichtversicherungssystem mit den Zweigen Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Als Arbeitnehmer*in bist du normalerweise automatisch durch die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Diese Versicherungen werden durch Beiträge von deinem Gehalt/Lohn abgedeckt und schützen dich bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder im Ruhestand.

Wie wirst du versichert?

Toggle
Als Arbeitnehmer*in brauchst du dich um die Pflichtversicherung nicht zu kümmern. Das regelt die Firma, bei der du angestellt bist. Die Höhe deiner Sozialversicherungsbeiträge hängt von deinem Jahreseinkommen ab. Du kannst deine Sozialversicherungsbeiträge unter anderem auf deinem Gehalts- oder Lohnzettel nachsehen.

Wie bist du versichert, wenn du geringfügig beschäftigt bist, also UNTER der Geringfügigkeitsgrenze bist?

Toggle
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt im Jahr 2025 pro Monat 551,10 Euro. Wenn du WENIGER als das verdienst, bist du über deine Arbeitsstelle nur unfallversichert. Du kannst dich freiwillig privat kranken- und pensionsversichern. Hier findest du die freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung der Österreichischen Gesundheitskassa (ÖGK).

Wie bist du versichert, wenn du ÜBER der Geringfügigkeitsgrenzen bist?

Toggle
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt im Jahr 2025 pro Monat 551,10 Euro. Wenn du MEHR als das verdienst, bist du automatisch pflichtversichert. Das heißt du bist dann unfall-, kranken-, arbeitslosen- und pensionsversichert.

Wie bist du versichert, wenn du selbständig bist?

Toggle
Bist du selbstständig, das heißt bei keiner Firma angestellt, musst du dich selber versichern. Genaue Informationen findest du hier.

Steuern und Beiträge

Lohnsteuer

Toggle
Als Arbeitnehmer*in zahlst du Lohnsteuer. Du brauchst dich darum nicht zu kümmern, da die Steuer automatisch durch deine Arbeitgeber*in bei deiner monatlichen Gehalts- oder Lohnabrechnung von deinem Gehalt/Lohn abgezogen wird.

Einkommenssteuer

Toggle
Bist du selbstständig, zahlst du alle drei Monate Steuern an das Finanzamt. Du bist auch verpflichtet, jährlich eine Einkommenssteuererklärung zu machen.

Sozialversicherungsbeiträge

Toggle
Die österreichische Sozialversicherung ist ein Pflichtversicherungssystem mit den Zweigen Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Als Arbeitnehmer*in bezahlst du je nach Höhe deines Jahreseinkommens automatisch Beiträge (Sozialversicherungsbeiträge) in dieses System ein. Das heißt, ein gewisser Teil deines Einkommens wird für die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Was ist die Arbeitnehmerveranlagung?

Toggle
Durch die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich/Lohnsteuerausgleich) kannst du Geld vom Finanzamt zurückbekommen, wenn du im letzten Jahr eventuell zu viel Lohnsteuer gezahlt hast. Die Lohnsteuer wird in Österreich so berechnet, als ob du das ganze Jahr über gleich viel verdienst. Durch einen Jobwechsel oder wenn dein Gehalt im Laufe des Jahres schwankte, kann es sein, dass du zu viel Lohnsteuer an das Finanzamt bezahlt hast.

Jede*r Arbeitnehmer*in kann bestimmte Ausgaben und Kosten (zum Beispiel Kosten für Arbeitsmittel, die für deinen Job notwendig sind wie Arbeitskleidung oder Laptop) von der Steuer absetzen und bekommt somit einen Teil der Kosten vom Staat zurück. Auch für Arbeitnehmer*innen, die jährlich unter 11.000 Euro verdienen und keine Lohnsteuer bezahlen, kann sich der Steuerausgleich lohnen.

Wie machst du die Arbeitnehmerveranlagung?

Toggle
Die Arbeitnehmerveranlagung kannst du normalerweise freiwillig machen. Du hast dafür fünf Jahre Zeit. Eine Pflichtveranlagung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben. Du kannst deine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung entweder schriftlich mit Formularen per Post an das Finanzamt schicken oder online über das Portal FinanzOnline einreichen.

Wir benötigen für Videoinhalte Ihre Zustimmung

Wir verwenden den Dienst von Youtube, um Videoinhalte zur Verfügung zu stellen. Per Klick auf “Akzeptieren” willigen Sie dessen Nutzung ein.

Du brauchst Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung?

Dann nutze den kostenlosen Arbeiterkammer-Steuerservice, um gemeinsam mit Profis der Arbeiterkammer deine Arbeitnehmerveranlagung zu machen.

Probezeit

Probezeit

Toggle
Ein neuer Job beginnt meistens mit einer Probezeit. Während dieser Zeit kann der Job jederzeit beendet werden und es muss kein Grund angegeben werden. Die Probezeit darf maximal einen Monat lang dauern und wird im Vorfeld mit demder Arbeitgeber*in vereinbart. Oft ist die Dauer der Probezeit im Kollektivvertrag festgelegt.

Wird die Probezeit bezahlt?

Toggle
Für die Probezeit steht dir ein Gehalt oder Lohn zu.

Überstunden

Was sind Überstunden?

Toggle
Du leistest Überstunden, wenn du mehr als die gesetzlich zulässige Arbeitszeit pro Woche (normalerweise 40 Stunden) oder pro Tag (normalerweise 8 Stunden) arbeitest.

Wie viele Überstunden darfst du machen?

Toggle
Gibt es viel Arbeit, darfst du höchstens 20 Überstunden pro Woche arbeiten. Pro Tag darfst du täglich 12 Stunden arbeiten, pro Woche 60 Stunden – einschließlich Überstunden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf allerdings im Durchschnitt von 17 Wochen nicht mehr als 48 Stunden betragen. Die Überschreitung dieser Stunden ist nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt und muss vorher zwischen dir und deinemdeiner Arbeitgeber*in und/oder dem Betriebsrat abgeklärt werden.

Kannst du ablehnen, Überstunden zu machen?

Toggle
Wenn du wichtige Gründe hast, kannst du „nein“ zu Überstunden sagen. Zum Beispiel, wenn du Kinder betreuen musst oder einen wichtigen Arzttermin hast. Deine Gründe gegen Überstunden müssen schwerwiegender sein als das Interesse deiner Firma. Wenn du bereits die Höchstgrenze an Überstunden (siehe vorige Frage) erreicht hast, kannst du auch ohne Begründung Überstunden für diesen Tag ablehnen. In all diesen Fällen darf deine Ablehnung von Überstunden keine negativen Auswirkungen auf deine Bezahlung und Aufstiegschancen haben oder sogar zu deiner Kündigung führen. Wenn doch, hol dir Hilfe bei der Arbeiterkammer Vorarlberg.

Urlaub

Wir benötigen für Videoinhalte Ihre Zustimmung

Wir verwenden den Dienst von Youtube, um Videoinhalte zur Verfügung zu stellen. Per Klick auf “Akzeptieren” willigen Sie dessen Nutzung ein.

Wie viel Urlaub hast du pro Jahr?

Toggle
Du hast für jedes Arbeitsjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das sind fünf Wochen Urlaub pro Jahr, was je nach Arbeitswoche 30 oder 25 Arbeitstage sind. Wenn du von Montag bis Samstag arbeitest, sind es 30 Arbeitstage. Wenn du von Montag bis Freitag arbeitest, sind es 25 Arbeitstage. Wenn du 26 Jahre bei einer Firma gearbeitet hast, bekommst du sechs Wochen Urlaub pro Jahr. Arbeitest du Teilzeit, zählen die Arbeitstage pro Woche. Teilzeit bedeutet, dass man weniger Stunden arbeitet als eine Vollzeitkraft.

Wie viel Urlaub steht dir zu, wenn du deinen Job gerade begonnen hast?

Toggle
In den ersten sechs Monaten deiner Arbeit bekommst du jeden Monat zwei Urlaubstage. Nach sechs Monaten hast du Anspruch auf deinen vollen Jahresurlaub.

Du bist im Urlaub krank. Was bedeutet das?

Toggle
Wenn du im Urlaub krank wirst, verlierst du die Urlaubstage, an denen du krank bist, unter bestimmten Bedingungen NICHT:
1.) Die Krankheit dauert länger als drei Tage.
2.) Die Krankheit wurde nicht absichtlich oder grob fahrlässig verursacht.
3.) Du informierst deine*n Arbeitgeber*in innerhalb von drei Tagen über die Krankheit.
4.) Du legst beim Wiedereintritt in den Dienst unaufgefordert eine ärztliche Krankenbescheinigung vor.

Wir benötigen für Videoinhalte Ihre Zustimmung

Wir verwenden den Dienst von Youtube, um Videoinhalte zur Verfügung zu stellen. Per Klick auf “Akzeptieren” willigen Sie dessen Nutzung ein.

Kann dein Urlaub verfallen?

Toggle
Du solltest deinen Urlaub möglichst jedes Jahr aufbrauchen. Ist das nicht möglich, wird dein offener Urlaubsanspruch in das Folgejahr übertragen. Wenn du in einem Jahr nicht deinen gesamten Urlaub nimmst, kannst du ihn innerhalb von zwei Jahren nach dem Jahr, in dem du ihn nicht verbraucht hast, nehmen. Danach verfällt er. Deine Arbeitgeberin muss dich über die Verjährung deines Urlaubes rechtzeitig informieren. Beispiel: Wir gehen von einem vollen Kalenderjahr aus, in dem du beschäftigt bist. Im Jahr 2023 bleiben 7 Tage Resturlaub stehen, die du nicht verbraucht hast. Du hast also bis Ende 2025 Zeit, diesen mitgenommenen Urlaub zu verbrauchen.

Wichtig

Urlaub ist wichtig für die mentale und körperliche Gesundheit. Achte deshalb immer darauf, ausreichend Urlaub und Zeit für dich zu nehmen! Solltest du einmal nicht den gesamten Jahresurlaub aufbrauchen, wende dich früh genug an deinen*deine Arbeitgeber*in, um gemeinsam eine gute Lösung für beide Seiten zu finden.

Pendlerpauschale und Pendlereuro

Was ist der Verkehrsabsetzbetrag?

Toggle
Für die Fahrt zur Arbeit bekommst du normalerweise einen fixen Betrag pro Jahr (Verkehrsabsetzbetrag), den du von deinen Steuern abziehen kannst. Das wird automatisch bei der Gehalts- oder Lohnabrechnung berücksichtigt. Aber in manchen Fällen kannst du noch mehr abziehen, je nachdem wie weit du zur Arbeit fährst und welche Verkehrsmittel du benutzt. Das nennt man Pendlerpauschale oder Pendlereuro.

Was ist die Pendlerpauschale?

Toggle
Je nachdem, wie weit du von zu Hause zur Arbeit fährst und welche Verkehrsmittel du nutzt, kannst du die Pendlerpauschale bekommen. In Österreich gibt es die kleine und die große Pendlerpauschale. Der Unterschied zwischen den beiden liegt in den Voraussetzungen und der Höhe der Pauschale. Mehr Informationen dazu findest du hier.

Was ist der Pendlereuro?

Toggle
Der Pendlereuro ist wie die Pendlerpauschale abhängig von der Entfernung deines Wohnorts zur Arbeit und den verfügbaren Verkehrsmitteln. Wenn du Anspruch auf die Pendlerpauschale hast, kannst du auch den Pendlereuro von der Steuer abziehen lassen. Dies sind zwei Euro für jeden Kilometer, den du zur Arbeit fährst.

Wie kannst du die Pendlerpauschale oder den Pendlereuro berechnen?

Toggle
Du kannst herausfinden, ob du Anspruch auf die Pendlerpauschale und den Pendlereuro hast, indem du den Pendlerrechner des Finanzministeriums nutzt.

Du hast Fragen zur Pendlerpauschale/zum Pendlereuro und brauchst Rat?

Melde dich bei der Hotline Steuerrecht der Arbeiterkammer: 050-2583100 oder 05522-3063100

Kontakt bei Fragen

Du hast Fragen und brauchst Rat? Dann wende dich an die Arbeiterkammer Vorarlberg.

Weitere Infos

aktualisiert 03/2024

Tipps für die Jobsuche Werde selbst aktiv Warte nicht ab, sondern werde selbst aktiv. Wenn du deinen Traumjob nicht in einer Anzeige findest, mach dich selbst auf die Suche. Halte […]

Wir benötigen für Videoinhalte Ihre Zustimmung

Wir verwenden den Dienst von Youtube, um Videoinhalte zur Verfügung zu stellen. Per Klick auf “Akzeptieren” willigen Sie dessen Nutzung ein.

Tipps für die Jobsuche

Werde selbst aktiv

Warte nicht ab, sondern werde selbst aktiv. Wenn du deinen Traumjob nicht in einer Anzeige findest, mach dich selbst auf die Suche. Halte Augen und Ohren offen und erzähle deiner Familie, deinen Freund*innen und Bekannten, dass du einen Job suchst und sie dir von freien Jobangeboten erzählen sollen.

Mach eine Firmen-Liste

Mach eine Liste von Firmen, bei denen du arbeiten möchtest. Schicke ihnen deine Bewerbung zu – auch wenn sie gerade keinen Job ausgeschrieben haben. Das nennt man „Initiativbewerbung“ und zeigt, dass du wirklich Interesse hast!

Firmen in Vorarlberg:

So kannst du noch nach Jobs suchen

Online-Jobbörsen

Hilfe bei der Jobsuche

Young female candidate is interviewed by employer businesswoman

Das Arbeitsmarktservice (AMS)

Das Arbeitsmarktservice (AMS) hilft und berät dich bei der Jobsuche. Online findest du viele Tipps – zum Beispiel, wie du dich auf das AMS-Beratungsgespräch vorbereitest, was du fürs Arbeitslosengeld brauchst oder wie du dich arbeitslos meldest.
Melde dich beim AMS und sag, dass du einen Job suchst. Dann wirst du in der Datenbank vorgemerkt und wirst über freie Stellen informiert. Außerdem erhältst du Tipps, wie du fehlende Fähigkeiten (Qualifikationen) bekommen kannst.

Wichtig

Halte dich an alle Termine und Vereinbarungen, sonst wirst du aus der Liste gestrichen.

Jobbörse des AMS

In der Jobbörse vom AMS, dem „eJob-Room“, findest du aktuelle Jobangebote. In den AMS-Geschäftsstellen kannst du auch an Computern und in aufliegenden Listen nach freien Jobs suchen.

Wichtig

Wenn du länger KEINEN Job hast, melde dich beim AMS. Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, dann kannst du dich auch über das AMS kranken- und pensionsversichern.

AMS-Geschäftsstellen in Vorarlberg

(Öffnungszeiten: Mo bis Do von 8 bis 16 Uhr, Fr von 8 bis 13 Uhr)

AMS Bludenz
Bahnhofplatz 1b, 6700 Bludenz
Tel.: 05552-62371
ams.bludenz@ams.at

AMS Bregenz
Rheinstraße 33, 6900 Bregenz
Tel.: 05574-691-0
ams.bregenz@ams.at (Beratungsgespräch nur mit Terminvereinbarung)

AMS Dornbirn
WIFI-Campus, Bahnhofstraße 24, 6850 Dornbirn
Tel.: 05572-22771-0
ams.dornbirn@ams.at 

AMS Feldkirch
Reichsstraße 151, 6800 Feldkirch
Tel.: 05522-3473-0
ams.feldkirch@ams.at

AMS Kleinwalsertal
Walserstraße 240, 6992 Hirschegg
Tel.: 05517-5222
ams.kleinwalsertal@ams.at
(kürzere Öffnungszeiten: Mo bis Fr von 8 bis 12 Uhr)

Personaldienstleister*innen

Du kannst deine Bewerbungsunterlagen an Personaldienstleister*innen schicken. Sie suchen passende Jobs für dich aus ihrer Liste raus und schicken dir Angebote.

Personaldienstleister*innen  in Vorarlberg und Umgebung:

Du brauchst eine Beratung?

Du weißt immer noch nicht, wie du die Jobsuche angehen sollst und brauchst Unterstützung?
Dann schau dir die Angebote zur Bildungs- und Berufsberatung an – dort bekommst du Hilfe und gute Tipps!

aktualisiert 06/2025

Fox 1

Default Box Headline

Ballett

Tipp: Mit der aha card sparst du bei ausgewählten Tanzschulen in Vorarlberg.

Aikido Verband Vorarlberg

Factbox

Headline
Headline

    Ab ins Ausland

    Einfach weg (Stand 05/2022)

    Broschüre der österreichischen Jugendinfos: Auslandsmöglichkeiten, Informationen zu verschiedenen Programmen, hilfreiche Tipps für die Vorbereitung

    Freiwilligendienst des Europäischen Solidaritätskorps (Stand 01/2024)

    Häufig gestellte Fragen, Interessensbekundung, Anlaufstellen

    Finanzkompetenz

    Was kostet die Welt? Alles, was du über Geld wissen musst (Stand 03/2023)

    Infos zu Taschengeld, Geschäftsfähigkeit, Bankinfos, Versicherungen, Schuldenfallen u.v.m.

    Was kostet die Welt? Alles, was du über Geld wissen musst – Handreichung für Lehrpersonen zum Ausdrucken (Stand 08/2021)

    Infos zu Taschengeld, Geschäftsfähigkeit, Bankinfos, Versicherungen, Schuldenfallen u.v.m.

    Leben A bis Z

    Checkliste für die Wohnungsbesichtigung (Stand 02/2024)

    Die wichtigsten Punkte, die dir bei deiner Entscheidung helfen sollen.

    Ferien- & Nebenjobsuche (Stand 05/2022)

    Tipps und Infos zur Ferienjobsuche, rechtliche Hinweis, Servicestellen und Bewerbungstipps.

    Kinder- und Jugendgesetz - Leporello (Stand 09/2023)

    Die wichtigsten Infos zu Rechte und Pflichten von Kindern.

    Nachhilfe gesucht? (Stand 10/2023)

    Checkliste für deine Auswahl

    Rechte und Pflichten von Jugendlichen (Stand 10/2023)

    Infos zu Schule, Arbeit, Polizei, Gericht, Trennung der Eltern u.v.m.

    Stay fresh! (Stand 04/2022)

    Infos zur Körperhygiene

    Tattoo und Piercing (Stand 03/2022)

    Rechtliche Infos und praktische Tipps rund ums Piercen und Tätowieren.

    Mentale Gesundheit

    Wie geht es dir?“ (Stand 03/2023)

    Diese Publikation beinhaltet viele Themen, die im Leben wichtig sind und einen Einfluss auf die seelische Gesundheit haben (können). Sie richtet sich primär an Jugendliche in der Pubertät, die Inhalte sind jedoch auch für junge Erwachsene interessant und nützlich.

    Anfragformular

    Institution, Schule, Organisation

    Vor- und Nachname*

    Straße und Hausnummer*

    PLZ*

    Ort*

    Telefon*

    E-Mail*

    Alle Informationen zum Datenschutz, Widerrufsrecht und zu den Nutzungsbedingungen können hier abgerufen werden:

    Aufzählung

    1. Erster Punkt
    2. Zweiter Punkt
    3. Dritter Punkt
    Datenschutzrichtlinien des aha

    Wir benötigen für Videoinhalte Ihre Zustimmung

    Wir verwenden den Dienst von Youtube, um Videoinhalte zur Verfügung zu stellen. Per Klick auf “Akzeptieren” willigen Sie dessen Nutzung ein.

    MACHWAS-Tage 2025

    „Gemeinsam Gutes tun!“, lautet das Motto der Vorarlberger MACHWAS-Tage.

    Testüberschrift 1

    Quickfacts

    Wann finden die MACHWAS-Tage 2025 statt
    23. Juni bis 2. Juli 2025
    Infos für Vereine & Organisationen
    Bis 14. März können Organisationen, Gemeinden und Vereine ihre Projekte einreichen
    Infos für Schulen & Lehrpersonen
    Anmeldung für Schulklassen von 2. April bis 16. Mai 2025

    Das sind die MACHWAS-Tage 2025

    Von 23. Juni bis 2. Juli 2025 finden die MACHWAS-Tage statt und laden ein, die letzte Schulwoche für ein gemeinsames Projekt zu nutzen. Unter dem Motto „Gemeinsam Gutes tun“ erhalten Schüler*innen im Alter von 12 bis 19 Jahren Einblicke in verschiedene Organisationen, Vereine oder Institutionen und können vor Ort mithelfen. Projekte finden bevorzugt am Vormittag statt.

    Infos für Schulen & Lehrpersonen

    Eine Anmeldung ist ab sofort bis 16. Mai 2025 möglich. Die Projekte werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen!

    MACH MIT – jetzt anmelden!

    Wozu die MACHWAS-Tage?

    2022 fanden die ersten MACHWAS-Tage erfolgreich statt. 2024 arbeiteten bereits 69 Schulklassen mit rund 1.300 jungen Menschen an 28 Projekten mit und lernten dabei 21 verschiedene Vereine und Organisationen im Ländle kennen. Das zeigt, dass Jugendliche in Vorarlberg sich engagieren möchten und gerne Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen.

    Mit den MACHWAS-Tagen möchten wir jungen Menschen vielfältige Möglichkeiten aufzeigen, wie sie bei Organisationen, Vereinen, Gemeinden und Institutionen mitwirken können und stellen den Kontakt her. Denn: Gemeinsam können wir Gutes tun!

    MACHWAS-Tage 2024

    Diese Projekte haben bei den MACHWAS-Tagen 2024 stattgefunden.

    aktualisiert 04/2025

    Überschrift 1

    Überschrift 2

    Big luck concept. Overjoyed fair haired young woman clenches fist exclaims from joy exclaims with excitement wears hat and black turtleneck isolated over yellow background won online lottery