Zum Inhalt springen

Aha Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität der Seite zu gewährleisten. Weiters verwenden wir Cookies, die für Analyse- und Werbezwecke notwendig sind. Alle Informationen findest du dazu in unseren Datenschutzbestimmungen. Zurück zur Startseite

Diese Cookies sind notwendig, damit du das Angebot vom aha nutzen kannst.

Diese Cookies werden für Analyse- und Werbezwecke verwendet.

Vor deinem 18. Geburtstag musst dich zwischen dem Grundwehr- und dem Zivildienst entscheiden. Was das für dich heißt und welche Möglichkeiten du hast, erfährst du hier.

Stellung (Musterung)

Männliche österreichische Staatsbürger sind ab dem 17. Geburtstag stellungspflichtig. Die Stellung ist verpflichtend. Gehst du nicht hin, bekommst du eine Strafanzeige und Geldstrafe. Zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag bekommst du eine Einladung zum Termin per Post zugeschickt. Ansonsten hängen die Termine auch in Schulen, Gemeinden und Polizeistellen aus oder du schaust hier nach. [ahanote]Überschneidet sich der Termin mit deiner Matura oder Lehrabschlussprüfung, melde dich bei der Ergänzungsabteilung in Bregenz und der Stellungstermin wird verschoben.[/ahanote] Bei der Stellungsuntersuchung wird an zwei Tagen überprüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist. Du wirst körperlich und geistig durchgecheckt (z. B. Seh-, Hör-, Bluttests, psychologische Tests und stichprobenartige Drogentests). Wenn du eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung hast, nimm den ärztlichen Befund mit. Zum Schluss bekommst du die Ergebnisse der Untersuchungen. Es gibt drei Möglichkeiten:
  • tauglich: Du bekommst die Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, Wehr- oder Zivildienst zu leisten.
  • vorübergehend untauglich: Du wirst zu einem späteren Termin noch einmal zur Stellung einberufen.
  • untauglich: Du bist aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht wehrdienstfähig und musst keinen Wehr- oder Zivildienst leisten.
Verantwortlich für die Stellung ist die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Vorarlberg in Bregenz. Die Stellung selbst (Untersuchungen) findet für Vorarlberger in Innsbruck statt. Für Frauen gibt es keine Stellungspflicht. Sie können sich freiwillig melden.

Grundwehrdienst (=Präsenz- oder Militärdienst)

Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate. Einberufung … bedeutet, dass du deinen Dienst beim Bundesheer antreten musst. Wenn du tauglich bist, bekommst du deinen Einberufungsbefehl frühestens sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor deinem Einrückungstermin. Frühzeitiges Einrücken Wenn du dein 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst du den Grundwehrdienst frühzeitig leisten. Dafür musst du deine freiwillige Meldung und die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten bei der Ergänzungsabteilung in Vorarlberg abgeben. Aufschub Ein Aufschub ist nur möglich, wenn du durch den Grundwehrdienst einen Nachteil in deiner Ausbildung hast (z. B. Verlust der Studiengebühren). Den Antrag musst du vor dem Einberufungsbefehl stellen, ansonsten kann er abgelehnt werden. Normalerweise wirst du nach der Matura oder Lehre einberufen. Befristete Befreiung Den Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit kannst du stellen, wenn unerwartete wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten. Formulare dazu hier. [ahanote heading="Tipp"]Kontaktiere das Militärkommando Vorarlberg und plane deine Termine! Hast du Fragen zum Grundwehrdienst, Aufschub etc., dann wende dich ebenfalls an das Militärkommando Vorarlberg[/ahanote] Finanzielles Als Grundwehrdiener bekommst du monatlich einen fixen Geldbetrag. Du hast Anspruch auf Fahrtkostenersatz vom Wohnort zur Kaserne, auf eine kostenlose ÖBB-Vorteilscard und kannst Wohnkostenbeihilfe beantragen. Du bekommst keine Familienbeihilfe oder Alimente. Genauere Details dazu hier.

Zivildienst im Inland

Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Grundwehrdienst. Er dauert neun Monate. Zivildiensterklärung Die Zivildiensterklärung kannst du direkt bei der Musterung abgeben. Tust du das nicht, hast du danach sechs Monate Zeit, dich für Wehr- oder Zivildienst zu entscheiden. In dieser Zeit kannst du nicht einberufen werden. Ab dem sechsten Monat kann der Einberufungsbefehl für den Grundwehrdienst jederzeit kommen. Du kannst die Zivildiensterklärung bis drei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls eingeschrieben an das Militärkommando Vorarlberg senden (behalte eine Kopie!). Sobald du den Einberufungsbefehl bekommen hast, ist es nicht mehr möglich, eine Zivildiensterklärung abzugeben. Feststellungsbescheid Etwa sechs Wochen nach Abgabe deiner Zivildiensterklärung bekommst du den Bescheid über deine Zivildienstpflicht zugeschickt. Willst du den Zivildienst bei einer bestimmten Einrichtung machen, dann suche dir selbst rechtzeitig eine Stelle und lass dich anfordern (ein Jahr vorher). Ansonsten wirst du einer Stelle zugewiesen. Einrichtungen und freie Stellen kannst du hier suchen. Aufschub Einen Aufschub des Zivildienstes bekommst du für eine Lehr- oder Schulausbildung, die vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen hat. Beginnst du deine Ausbildung danach (z. B. Studium), bekommst du einen Aufschub nur, wenn durch die Unterbrechung ein großer Nachteil für dich entstehen würde (z. B. der Verlust der Studienbeihilfe). Befristete Befreiung Den Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit kannst du stellen, wenn unerwartete wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten. Widerruf der Zivildiensterklärung Entscheidest du dich doch für den Wehrdienst, kannst du bis 14 Tage nach Zustellung des Zuweisungsbescheides eine Widerrufserklärung einbringen. Formulare dazu hier. Finanzielles Als Zivildiener bekommst du ein monatliches Taschengeld und hast Anspruch auf Verpflegung oder Verpflegungsgeld. Du bekommst die  ÖBB-Österreichcard Zivildienst und Fahrtkostenvergütung. Außerdem kannst du Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt und GIS-Befreiung beantragen. Genauere Details dazu hier. Anstatt dem Zivildienst kannst du auch ein Freiwilliges Soziales Jahr  oder ein Freiwilliges Umweltschutzjahr in Österreich machen. Eine weiter Möglichkeit ist der Auslandsdienst (Zivilersatzdienst im Ausland) - siehe Infos weiter unten. Diese Ersatzdienste dauern mindestens 10 Monate. Voraussetzungen: Du bist tauglich und hast die Zivildiensterklärung abgegeben. Mehr Infos beim Sozialministerium oder hier.

Auslandsdienst (Zivilersatzdienst im Ausland)

Der Auslandsdienst ist ein Ersatz für den Zivildienst und dauert mindestens 10 Monate. Arten des Auslandsdienstes
  • Gedenkdienst in Einrichtungen zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus
  • Friedensdienst in Einrichtungen, die der Sicherung oder Erreichung des Friedens in Konfliktgebieten dienen
  • Sozialdienst in Einrichtungen, die der wirtschaftlichen oder sozialen Entwicklung eines Landes dienen
  • Europäischer Freiwilligendienst (EFD): Mitarbeit bei einem Projekt im Sozial-, Kultur- oder Umweltbereich innerhalb Europas, finanziert durch das EU-Programm „Erasmus+: Jugend in Aktion“. Im aha deiner Nähe finden auch regelmäßig EFD-Infoabende statt.
  • Entwicklungshilfedienst (2 Jahre)
Voraussetzungen Du bist tauglich, hast die Zivildiensterklärung abgegeben und dein Interesse für den Auslandsdienst der Zivildienstserviceagentur mitgeteilt. Der Auslandsdienst ist nur bei Organisationen möglich, die vom Sozialministerium als Trägerorganisation anerkannt sind. Finanzielles Du hast Anspruch auf Taschengeld und Familienbeihilfe (bis zum 24. Lebensjahr). Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft hängen vom Vertrag ab, den du mit der Organisation abschließt, bei der du dich bewirbst. Du bist kranken-, unfall- und pensionsversichert. Entwicklungshilfeeinsätze sind bezahlte Jobs und je nach Vertrag unterschiedlich. Genauere Details dazu hier. [ahanote heading="Tipp"]Auf unserem Blog berichten Jugendliche von ihren Auslandserfahrungen.[/ahanote]

Info- und Beratungsstellen

Grundwehrdienst Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Tel 050201-0 Infos rund ums Bundesheer Ergänzungsabteilung Militärkommando Vorarlberg Kommandogebäude Oberst Bilgeri Tel 050201-90 41004, bundesheer.v@bmlvs.gv.at Anlaufstelle bei Fragen zur Musterung/Aufschub/Befreiung und Abgabestelle für Zivildiensterklärungen Karriere beim Heer Infos zu Jobs beim Bundesheer hier Frauen beim Heer Infos zum Thema „Ich werde Soldatin“ [ahanote]Wichtige Formulare und Anträge zum Grundwehrdienst hier.[/ahanote]   Zivildienst im Inland Zivildienstserviceagentur Tel 01-5854709-0, info@zivildienst.gv.at Infos und Fragen zum Zivildienst, Zuweisung zu Einrichtungen ... Zivildienstberatungsstelle Vorarlberg Mona Pexa: Tel 05522-3485-124, 0676-832403124, mona.pexa@junge-kirche-vorarlberg.at Fragen zum Zivildienst, Einrichtungen, Termine … [ahanote]Wichtige Formulare und Anträge zum Zivildienst im Inland hier.[/ahanote]   Auslandsdienst/Ersatzdienst aha – Jugendinformationszentrum Vorarlberg Stephanie Sieber Tel 05572-52212-44, stephanie.sieber@aha.or.at Infos und Vermittlung vom Europäischen Freiwilligendienst (EFD) als Zivildienstersatz in Österreich Internationale Freiwilligeneinsätze Tel 0676-884204081, info@mein-auslandsdienst.at Vermittlung von internationalen Freiwilligeneinsätzen (ehem. Pfarre Frastanz) und Infos über die Möglichkeiten eines Auslandsdienstes Österreichischer Auslandsdienst Tel 0664-1008361, info@auslandsdienst.at, Berater in Vorarlberg: Raphael Wibmer Vermittlung von Gedenk-, Sozial-, oder Friedensdiensten im Ausland Sozialministerium Mag. Wolfgang Gschliffner: Tel 01-711000-866-396, wolfgang.gschliffner@sozialministerium.at Infos zu den Auslandsfreiwilligendiensten (Gedenk-, Friedens- und Sozialdienste im Ausland) - als Ersatzdienst für den ordentlichen Zivildienst in Österreich   aktualisiert 05/2017, aha.bludenz@aha.or.at