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Breakdance ist eine ursprünglich auf der Straße ausgeübte Tanzform und Teil der Hip-Hop-Bewegung im New York der 1970er Jahre. Getanzt wird zu Pop, Funk oder Hip-Hop.
Bregenz
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Dornbirn
Feldkirch
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[ahacontentlink title=“Eislaufvereine in Vorarlberg“ link=“http://www.skatevorarlberg.com/“][/ahacontentlink]
[ahacontentlink title=“Eislaufplätze in Vorarlberg“ link=“http://www.vorarlberg.at/freizeittippsdb/eislaufen.asp“][/ahacontentlink]
[ahacontentlink title=“Kletterverband Vorarlberg“ link=“http://www.klettern-vorarlberg.at/“][/ahacontentlink]
[ahacontentlink title=“Alpenverein Vorarlberg“ link=“http://www.alpenverein.at/vorarlberg/klettern/index.php?navid=5″][/ahacontentlink]
[ahacontentlink title=“Kletterhalle K1 Dornbirn*“ link=“http://www.k1-dornbirn.at/“][/ahacontentlink]
[ahacontentlink title=“Steinblock Boulderhalle Rankweil“ link=“https://steinblock.at/“][/ahacontentlink]
[ahacontentlink title=“Boulderhaller KLIMMEREI“ link=“https://www.klimmerei.at/“][/ahacontentlink]
Voraussetzungen
Antragstellung Autoführerschein
Bevor du mit deiner Ausbildung beginnen kannst, musst du bei einer Fahrschule deiner Wahl einen Antrag stellen. Dafür benötigst du ein Passfoto, deine Geburtsurkunde, die Bestätigung deines Wohnsitzes (Meldezettel) sowie einen amtlichen Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis).
Eine Übersicht über Fahrschulen in deiner Nähe sowie ganz Österreich findest du hier.
Fahrausbildung Autoführerschein
Fahrprüfung Autoführerschein
Die praktische Fahrprüfung kann frühestens an deinem 18. Geburtstag abgelegt werden (Bei „L17“ zu deinem 17. Geburtstag). Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Fragen am Computer richtig beantworten) und einem praktischen Teil (Autofahrt mit einem/einer PrüferIn), die du beide bestehen musst. Zum praktischen Teil kannst du erst antreten, wenn du den theoretischen Teil bestanden hast.
Ermäßigungen mit der aha card
Bei jedem neuen Führerschein (außer Klasse AM und Klasse F) handelt es sich in den ersten zwei Jahren um einen Probeführerschein. Bei den Lenkberechtigungen „L17“ und der Klasse A1 dauert die Probezeit bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, d. h. bis zum 20. Geburtstag.
Nach der PKW-Führerscheinprüfung müssen innerhalb eines Jahres drei Fortbildungen besucht werden:
Für „L17“ gilt
[ahanote heading=“Hinweis“]Wenn die Ausbildungsphasen nicht zeitgerecht absolviert werden, kann sich die Probezeit verlängern und im schlimmsten Fall sogar der Führerschein ungültig/entzogen werden! Ausnahmen gelten in bestimmten Fällen (z. B. schwere Erkrankung oder Schwangerschaft), diese müssen gegenüber der Behörde nachgewiesen werden.[/ahanote]
Im Rahmen der „Vorgezogenen Lenkberechtigung der Klasse B“ kannst du bereits ab dem 17. Geburtstag einen Führerschein der Klasse B erlangen. Mit der Ausbildung kannst du mit 15,5 Jahren beginnen. Einen Teil der Ausbildung musst du in der Fahrschule absolvieren. Den anderen Teil kannst du mit einer berechtigten Begleitperson (z. B. Eltern, Verwandte, FreundInnen etc.) in Form von Übungsfahrten privat durchführen. Dazu muss die Begleitperson eine Bewilligung bei der Führerscheinbehörde einholen und einige Voraussetzungen erfüllen (u. a. schon seit sieben Jahren den PKW-Führerschein haben und dir nahe stehen).
Mit einem Mopedführerschein („Klasse AM“) darfst du ab 15 Jahren ein Moped lenken.
[ahanote heading=“Beachte“]Die Mopedprüfung kannst du zwar schon mit frühestens 14,5 Jahren ablegen, den Ausweis bekommst du aber erst zu deinem 15. Geburtstag ausgehändigt! Wenn du unter 16 Jahren bist, benötigst du zusätzlich die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.[/ahanote]
So funktioniert’s: Zuerst musst du dich bei einer Fahrschule zum Mopedführerschein-Kurs anmelden, den du dann besuchst. Dazu musst du dir die Lernunterlagen als Buch oder Online-Dokument besorgen und am Ende eine theoretische Prüfung bestehen.
Voraussetzungen und Ausbildung
Folgendes musst du zur Prüfung mitbringen
Viele absolvieren einen Motorradführerschein gleich gemeinsam mit dem Autoführerschein – man kann ihn aber auch separat machen. Es gibt nicht „den einen“ Motoradführerschein, sondern viele Unterkategorien:
Klasse A: Motorräder und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Mindestalter 24 Jahre oder zwei Jahre im Besitz der Klasse A2); Die Klasse A umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1 und A2
[ahanote heading=“GUT ZU WISSEN“]Im Stufenmodell der Motorradklassen kann man mit relativ wenig Aufwand in eine höhere Klasse aufsteigen, z. B. von A1 auf A2. Voraussetzung ist hier, dass man schon zwei Jahre den Führerschein für die niedrigere Klasse besitzt, die zweite Ausbildungsphase (siehe „Zweite Ausbildungsphase“) und sieben Stunden Praxistraining oder eine Fahrprüfung in einer Fahrschule absolviert hat.[/ahanote]
Kurs und Fahrpraxis
Um den Motorradführerschein zu erlangen, braucht es:
Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem Theorie-Teil am PC mit Prüfungsfragen zum Ankreuzen und einem Praxis-Teil von mindestens 25 Minuten. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.
[ahanote heading=“Achtung“]Der Prüfungsantritt muss 18 Monate nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, sonst muss die komplette Ausbildung wiederholt werden![/ahanote]
Zweite Ausbildungsphase
Genauso wie beim Autoführerschein gibt es auch beim Motorradführerschein einen zweiten Teil der Ausbildung. Diesen musst du nach Erhalt des Führerscheins noch absolvieren:
[ahanote heading=“Tipp“]Wenn du gleichzeitig den Führerschein B machst, musst du den allgemeinen Teil (= Basisunterricht) nur einmal absolvieren![/ahanote]
Autoführerschein
[ahanote heading=“NEU“]Seit dem 1. Dezember 2016 sind bei der Führerscheinklasse B statt dreizehn nun achtzehn Fahrlektionen verpflichtend. Somit haben sich auch die Preise erhöht![/ahanote]
Im Schnitt kostet derzeit ein „Basispaket“ in Vorarlberg für die Führerscheinklasse B ab ca. € 1.500,-. Hinzugerechnet werden müssen extra Fahrstunden, Zusatzkosten (Gebühr für Führerscheinausstellung, Kosten für das ärztliche Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs, Theoretische und praktische Prüfung) sowie auch die Kosten für die zweite Ausbildungsphase (Fahrsicherheitstraining, Perfektionsfahrten). Somit kann man durchschnittlich mit einem Gesamtpreis ab ca. € 2.000,- rechnen.
Erfasse alle Kostenpunkte möglichst genau! Frag bei unterschiedlichen Fahrschulen in deiner Nähe nach den aktuellen Preisen, so bekommst du einen guten Kostenvergleich.
[ahanote heading=“Tipp“]Oft reichen die Mindestfahrstunden in der Fahrschule nicht aus, um zur Prüfung anzutreten. Rechne also mit Kosten für zusätzliche Fahrstunden![/ahanote]
Mopedführerschein
Die Preise sind von Fahrschule zu Fahrschule sehr unterschiedlich. Entweder kannst du die sechs praktischen Unterrichtseinheiten direkt bei der Fahrschule ablegen, oder du gehst zum Driving Camp oder ÖAMTC-Fahrtechnikzentrum. Erkundige dich bei der Fahrschule, wieviel du für den Theoriekurs und die Prüfung sowie die achtstündige Praxisschulung zahlen musst.
Motorradführerschein
Es gibt nicht „den einen“ Motoradführerschein, sondern viele Unterkategorien und der Motorradführerschein wird oft zeitgleich mit dem Autoführerschein gemacht. Daher hängen die Kosten stark von deiner Situation und der gewählten Fahrschule ab. Informiere dich über mögliche Preispakete bei der Fahrschule.
Eine Haftpflichtversicherung für das Auto-, Moped- und Motorradfahren ist vom Gesetz her zwingend vorgeschrieben.
Du kannst diese bei einem Versicherungsunternehmen deiner Wahl abschließen. Sie sichert dich und andere am Unfall beteiligte Personen finanziell ab, da bei einem Schadensfall ganz schnell einmal viele Tausend Euro zusammenkommen! Wenn man möchte, kann man sich darüber hinaus privat „Kasko- oder Vollkasko“ versichern. Das kostet zwar extra, aber es sind mehr Schadensfälle abgedeckt, z. B. Schäden an den Scheiben, Katastrophenschäden, Hagelschäden etc.
Mehr Infos dazu findest du unter help.gv.at oder hier.
Der Internationale Führerschein ist ein offizielles Zusatzdokument zu deinem „normalen“ Führerschein und gilt nur in Verbindung mit diesem. Der Internationale Führerschein ist in mehreren Sprachen geschrieben und soll so die Verständigung bei Polizeikontrollen erleichtern. Der Internationale Führerschein gilt ein Jahr ab Ausstellung, ist beim ÖAMTC oder ARBÖ erhältlich und kostet ca. 21,60 EUR (Stand: 2017).
Neben Alkohol- und Drogendelikten, die zu den schwerwiegendsten Verkehrsübertretungen zählen, sind oft auch andere Verstöße gegen die Verkehrsordnung die Ursachen für Geldstrafen und Führerscheinentzug. Auch Handygespräche beim Fahren ohne Freisprecheinrichtung sowie SMS schreiben oder Fotos verschicken bzw. während der Fahrt im Internet zu surfen sind verboten – egal ob du mit dem Fahrrad, Moped, Motorrad oder Auto unterwegs bist.
ProbeführerscheinbesitzerInnen wird bei „schweren Verstößen“ gegen die Straßenverkehrsordnung die Probefrist um ein Jahr verlängert und es wird von der Behörde eine Nachschulung angeordnet.
… und wenn´s doch passiert ist: Nachschulungskurse und Infos
[ahanote heading=“Gut zu wissen“]Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit dem Fahrrad fährt, riskiert ebenfalls die Fahrerlaubnis für Auto, Moped und Motorrad zu verlieren![/ahanote]
Grundsätzlich ja, aber es kommt darauf an, wie stark deine Beeinträchtigung ist. Darüber entscheidet eine Amtsärztin oder ein Amtsarzt gemeinsam mit einem/einer Technikerin. Es wird geprüft, ob eine Zusatzeinrichtung für das Lenken möglich bzw. nötig ist (z. B. ein speziell angepasster Sitz oder ein extra angefertigtes Lenkrad). Diese Zusatzeinrichtung muss natürlich auch schon im Fahrschulfahrzeug gegeben sein. Möglich ist auch, dass beschlossen wird, dass du einen Führerschein nur mit Einschränkung erhältst. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass du dich jedes Jahr medizinisch untersuchen lassen musst, damit der Führerschein gültig bleibt.
Quelle: akzente Jugendinfo http://jugendinfo.akzente.net
aktualisiert 04/2017, aha.bludenz@aha.or.at
Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen. Um deine Rechte einfordern zu können und umgekehrt auch zu wissen, welche Pflichten du hast, musst du sie kennen. Lies weiter und mach dich schlau zum Thema Jugendschutz in Vorarlberg & Österreich sowie im Ausland.
Das Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Im Jugendschutzgesetz wird zum Beispiel festgelegt, wie lange du ausgehen darfst, ab wann du welche alkoholischen Getränke trinken darfst und vieles mehr. Das Kinder- und Jugendgesetz gibt deinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und dir einen rechtlichen Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens könnt ihr konkrete Vereinbarungen aushandeln.
Die wichtigsten Punkte sind im Folder „Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz“ (PDF) abgedruckt.
Den gesamten Gesetzestext kannst du im Rechtsinformationssystem (RIS) nachlesen.
Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz findest du auf der Website des Landes Vorarlberg.
In Österreich ist das Kinder- und Jugendgesetz nicht einheitlich geregelt. Alle neun Bundesländer haben eigene Kinder- und Jugendgesetze. Für dich gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem du dich gerade aufhältst. Mehr Infos zum Jugendschutz in Österreich erhältst du hier. Im Folder „Rechte und Pflichen von Jugendlichen“ (PDF) kannst du dich genauer über die Lage in Vorarlberg erkundigen.
Bist du im Ausland, so gilt jeweils das Jugendgesetz des Landes, in dem du dich aufhältst. Informiere dich am besten vor deinem Auslandsaufenthalt über deine Rechten und Pflichten.
Wenn du Fragen zu deiner rechtlichen Situation hast oder mehr Informationen benötigst, dann wende dich an eine der Beratungsstellen in deiner Nähe.
Männliche österreichische Staatsbürger sind ab dem 17. Geburtstag stellungspflichtig. Die Stellung ist verpflichtend. Gehst du nicht hin, bekommst du eine Strafanzeige und Geldstrafe. Zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag bekommst du eine Einladung zum Termin per Post zugeschickt. Ansonsten hängen die Termine auch in Schulen, Gemeinden und Polizeistellen aus oder du schaust hier nach.
[ahanote]Überschneidet sich der Termin mit deiner Matura oder Lehrabschlussprüfung, melde dich bei der Ergänzungsabteilung in Bregenz und der Stellungstermin wird verschoben.[/ahanote]
Bei der Stellungsuntersuchung wird an zwei Tagen überprüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist. Du wirst körperlich und geistig durchgecheckt (z. B. Seh-, Hör-, Bluttests, psychologische Tests und stichprobenartige Drogentests). Wenn du eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung hast, nimm den ärztlichen Befund mit.
Zum Schluss bekommst du die Ergebnisse der Untersuchungen. Es gibt drei Möglichkeiten:
Verantwortlich für die Stellung ist die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Vorarlberg in Bregenz. Die Stellung selbst (Untersuchungen) findet für Vorarlberger in Innsbruck statt.
Für Frauen gibt es keine Stellungspflicht. Sie können sich freiwillig melden.
Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate.
Einberufung
… bedeutet, dass du deinen Dienst beim Bundesheer antreten musst.
Wenn du tauglich bist, bekommst du deinen Einberufungsbefehl frühestens sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor deinem Einrückungstermin.
Frühzeitiges Einrücken
Wenn du dein 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst du den Grundwehrdienst frühzeitig leisten. Dafür musst du deine freiwillige Meldung und die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten bei der Ergänzungsabteilung in Vorarlberg abgeben.
Aufschub
Ein Aufschub ist nur möglich, wenn du durch den Grundwehrdienst einen Nachteil in deiner Ausbildung hast (z. B. Verlust der Studiengebühren). Den Antrag musst du vor dem Einberufungsbefehl stellen, ansonsten kann er abgelehnt werden. Normalerweise wirst du nach der Matura oder Lehre einberufen.
Befristete Befreiung
Den Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit kannst du stellen, wenn unerwartete wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten. Formulare dazu hier.
[ahanote heading=“Tipp“]Kontaktiere das Militärkommando Vorarlberg und plane deine Termine! Hast du Fragen zum Grundwehrdienst, Aufschub etc., dann wende dich ebenfalls an das Militärkommando Vorarlberg[/ahanote]
Finanzielles
Als Grundwehrdiener bekommst du monatlich einen fixen Geldbetrag. Du hast Anspruch auf Fahrtkostenersatz vom Wohnort zur Kaserne, auf eine kostenlose ÖBB-Vorteilscard und kannst Wohnkostenbeihilfe beantragen. Du bekommst keine Familienbeihilfe oder Alimente. Genauere Details dazu hier.
Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Grundwehrdienst. Er dauert neun Monate.
Zivildiensterklärung
Die Zivildiensterklärung kannst du direkt bei der Musterung abgeben. Tust du das nicht, hast du danach sechs Monate Zeit, dich für Wehr- oder Zivildienst zu entscheiden. In dieser Zeit kannst du nicht einberufen werden. Ab dem sechsten Monat kann der Einberufungsbefehl für den Grundwehrdienst jederzeit kommen.
Du kannst die Zivildiensterklärung bis drei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls eingeschrieben an das Militärkommando Vorarlberg senden (behalte eine Kopie!). Sobald du den Einberufungsbefehl bekommen hast, ist es nicht mehr möglich, eine Zivildiensterklärung abzugeben.
Feststellungsbescheid
Etwa sechs Wochen nach Abgabe deiner Zivildiensterklärung bekommst du den Bescheid über deine Zivildienstpflicht zugeschickt. Willst du den Zivildienst bei einer bestimmten Einrichtung machen, dann suche dir selbst rechtzeitig eine Stelle und lass dich anfordern (ein Jahr vorher). Ansonsten wirst du einer Stelle zugewiesen. Einrichtungen und freie Stellen kannst du hier suchen.
Einen Aufschub des Zivildienstes bekommst du für eine Lehr- oder Schulausbildung, die vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen hat. Beginnst du deine Ausbildung danach (z. B. Studium), bekommst du einen Aufschub nur, wenn durch die Unterbrechung ein großer Nachteil für dich entstehen würde (z. B. der Verlust der Studienbeihilfe).
Den Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit kannst du stellen, wenn unerwartete wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten.
Widerruf der Zivildiensterklärung
Entscheidest du dich doch für den Wehrdienst, kannst du bis 14 Tage nach Zustellung des Zuweisungsbescheides eine Widerrufserklärung einbringen. Formulare dazu hier.
Als Zivildiener bekommst du ein monatliches Taschengeld und hast Anspruch auf Verpflegung oder Verpflegungsgeld. Du bekommst die ÖBB-Österreichcard Zivildienst und Fahrtkostenvergütung. Außerdem kannst du Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt und GIS-Befreiung beantragen. Genauere Details dazu hier.
Anstatt dem Zivildienst kannst du auch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Umweltschutzjahr in Österreich machen. Eine weiter Möglichkeit ist der Auslandsdienst (Zivilersatzdienst im Ausland) – siehe Infos weiter unten. Diese Ersatzdienste dauern mindestens 10 Monate. Voraussetzungen: Du bist tauglich und hast die Zivildiensterklärung abgegeben. Mehr Infos beim Sozialministerium oder hier.
Der Auslandsdienst ist ein Ersatz für den Zivildienst und dauert mindestens 10 Monate.
Arten des Auslandsdienstes
Du bist tauglich, hast die Zivildiensterklärung abgegeben und dein Interesse für den Auslandsdienst der Zivildienstserviceagentur mitgeteilt. Der Auslandsdienst ist nur bei Organisationen möglich, die vom Sozialministerium als Trägerorganisation anerkannt sind.
Du hast Anspruch auf Taschengeld und Familienbeihilfe (bis zum 24. Lebensjahr). Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft hängen vom Vertrag ab, den du mit der Organisation abschließt, bei der du dich bewirbst. Du bist kranken-, unfall- und pensionsversichert. Entwicklungshilfeeinsätze sind bezahlte Jobs und je nach Vertrag unterschiedlich. Genauere Details dazu hier.
[ahanote heading=“Tipp“]Auf unserem Blog berichten Jugendliche von ihren Auslandserfahrungen.[/ahanote]
Grundwehrdienst
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Tel 050201-0
Infos rund ums Bundesheer
Ergänzungsabteilung Militärkommando Vorarlberg
Kommandogebäude Oberst Bilgeri
Tel 050201-90 41004, bundesheer.v@bmlvs.gv.at
Anlaufstelle bei Fragen zur Musterung/Aufschub/Befreiung und Abgabestelle für Zivildiensterklärungen
Karriere beim Heer
Infos zu Jobs beim Bundesheer hier
Frauen beim Heer
Infos zum Thema „Ich werde Soldatin“
[ahanote]Wichtige Formulare und Anträge zum Grundwehrdienst hier.[/ahanote]
Zivildienst im Inland
Zivildienstserviceagentur
Tel 01-5854709-0, info@zivildienst.gv.at
Infos und Fragen zum Zivildienst, Zuweisung zu Einrichtungen …
Zivildienstberatungsstelle Vorarlberg
Mona Pexa: Tel 05522-3485-124, 0676-832403124,
mona.pexa@junge-kirche-vorarlberg.at
Fragen zum Zivildienst, Einrichtungen, Termine …
[ahanote]Wichtige Formulare und Anträge zum Zivildienst im Inland hier.[/ahanote]
Auslandsdienst/Ersatzdienst
aha – Jugendinformationszentrum Vorarlberg
Stephanie Sieber
Tel 05572-52212-44, stephanie.sieber@aha.or.at
Infos und Vermittlung vom Europäischen Freiwilligendienst (EFD) als Zivildienstersatz in Österreich
Internationale Freiwilligeneinsätze
Tel 0676-884204081, info@mein-auslandsdienst.at
Vermittlung von internationalen Freiwilligeneinsätzen (ehem. Pfarre Frastanz) und Infos über die Möglichkeiten eines Auslandsdienstes
Österreichischer Auslandsdienst
Tel 0664-1008361, info@auslandsdienst.at,
Berater in Vorarlberg: Raphael Wibmer
Vermittlung von Gedenk-, Sozial-, oder Friedensdiensten im Ausland
Sozialministerium Mag. Wolfgang Gschliffner: Tel 01-711000-866-396,
wolfgang.gschliffner@sozialministerium.at
Infos zu den Auslandsfreiwilligendiensten (Gedenk-, Friedens- und Sozialdienste im Ausland) – als Ersatzdienst für den ordentlichen Zivildienst in Österreich
aktualisiert 05/2017, aha.bludenz@aha.or.at